14. Januar 2024

Kapo Schwyz: Alkohol am Steuer – das gilt es für die Verkehrssicherheit zu beachten

Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass Personen nur im fahrtüchtigen Zustand Fahrzeuge lenken dürfen. Beim Alkoholkonsum wurde festgesetzt, dass der Blutalkoholwert unter 0,25 mg/l (bis 30. September 2016 0,5 Promille) liegen muss. Wer mehr als 0,25 mg / l hat, darf die Fahrt nicht mehr fortsetzen. Liegt der gemessene Atemalkoholwert über 0,4 mg/l (bis 30. September 2016 0,8 Promille), wird der Führerausweis auf der Stelle abgenommen.

Weiterlesen

Empfehlungen