Spiez BE / Zeugenaufruf: Zug von Vermummten blockiert und angegriffen
Am Sonntagvormittag haben mehrere Vermummte am Bahnhof Spiez einen Intercity-Zug blockiert und die Konfrontation mit Anhängern des FC Thun gesucht. Letztere waren mit dem Regelzug an ein Auswärtsspiel in Genf unterwegs. Über Verletzte liegen derzeit keine Informationen vor.
Die Kantonspolizei Bern hat Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen.
Der Kantonspolizei Bern wurde am Sonntag, 18. August 2019, kurz nach 1035 Uhr, gemeldet, dass am Bahnhof Spiez soeben mehrere Vermummte einen Zug angegriffen hätten. Als die umgehend ausgerückten Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, konnten sie jedoch keine Auseinandersetzung mehr feststellen.
Ersten Erkenntnissen zufolge waren die Unbekannten zunächst von der Oberen Bahnhofstrasse her auf das Perron des Bahnhofs Spiez gelangt und hatten dort den Intercity 8, der um 1036 Uhr in Richtung Brig hätte losfahren sollen, blockiert. In der Folge suchten die Angreifer die Konfrontation mit Anhängern des FC Thun, die im entsprechenden Regelzug an ein Auswärtsspiel in Genf unterwegs waren. Kurz darauf flüchteten die Vermummten zu Fuss zurück an die Obere Bahnhofstrasse und fuhren von dort aus mit mehreren Autos in Richtung Lötschbergplatz und von dort aus in unbekannte Richtung davon. Über Verletzte liegen der Kantonspolizei Bern derzeit keine Informationen vor.
Im Zusammenhang mit den Ereignissen kam es am Bahnhof Spiez vorübergehend zu Einschränkungen im Bahnverkehr. Die Fans des FC Thun setzten die Reise schliesslich um die Mittagszeit in einem anderen Zug in Richtung Genf fort. Mit Blick auf die Weiterfahrt waren Einsatzkräfte vorübergehend auch am Bahnhof Frutigen präsent.
Die Kantonspolizei Bern hat unter der Leitung der regionalen Staatsanwaltschaft Oberland weitere Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen. Personen, die Angaben über den Hergang der Ereignisse am Bahnhof Spiez machen oder sachdienliche Hinweise zur Täterschaft sowie deren Fluchtrichtung geben können, werden gebeten, sich unter +41 33 227 61 11 zu melden.
Quelle: Regionale Staatsanwaltschaft Oberland
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