Coronavirus: Verlängerte Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren

Die Herausforderungen der aktuellen Pandemie betreffen auch den Justizbereich. Die Justiz muss aber gerade in Zeiten der Verunsicherung in ihren Kernfunktionen voll funktionsfähig bleiben.

Um aber Gerichten, Behörden, Anwälten und Parteien zu ermöglichen, sich besser auf die Erschwerungen aufgrund des Coronavirus einzustellen, hat er am 20. März 2020 beschlossen, die über die Ostertage anstehenden Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren schon morgen beginnen zu lassen.

Aufgrund der ausserordentlichen Situation in Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht und eine Verlängerung der für die Ostertage ohnehin bevorstehenden Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren angeordnet. In diesen Verfahren beginnen die Gerichtsferien wegen der aktuellen Notlage früher. Sie dauern neu vom 21. März bis und mit 19. April 2020. Damit will der Bundesrat den Gerichten, den Anwälten und den Parteien eine Atempause verschaffen, um sich auf eine schwierige Zeit einzustellen. Das gilt in allen Verfahren nach Bundesrecht oder nach kantonalem Recht. Ausgenommen sind Verfahren, in denen bereits heute keine Gerichtsferien vorgesehen sind, namentlich in dringenden Angelegenheiten sowie Strafverfahren.

Funktionierender Justizbetrieb ist für Bevölkerung und Wirtschaft zentral

In einer Krise sind die Rechtssicherheit und damit ein funktionierender Justizbetrieb enorm wichtig, davon ist der Bundesrat überzeugt. Für Justizministerin Keller-Sutter ist klar: „Das ist für Bevölkerung und Wirtschaft zentral. Wir müssen uns darauf verlassen können, dass der Justizbetrieb funktioniert, gerade auch in Krisenzeiten. Notmassnahmen dürfen deshalb nur mit grosser Zurückhaltung beschlossen werden.“

Zudem müssen solche Massnahmen immer die grundsätzliche Aufrechterhaltung der Justiz zum Ziel haben. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat derzeit Massnahmen ab, mit welchen der Justizbetrieb weitgehend eingestellt würde. Namentlich verzichtet er darauf, landesweit sämtliche Verhandlungstermine zu vertagen oder auf die Zustellung von Urteilen, Entscheiden und Verfügungen zu verzichten. Mit der Verlängerung der Gerichtsferien will der Bundesrat im Interesse der Gerichte, Behörde, Anwälte und Parteien aber ermöglichen, ihren Betrieb den neuen Umständen anzupassen. Justizministerin Keller-Sutter: „Alle Beteiligten müssen sich auf einen längeren erschwerten Betrieb einstellen. Die verlängerten Gerichtsferien sollen ihnen das erleichtern.“

Bestehende Instrumente ausschöpfen

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die bestehenden Verfahrensgesetze den Gerichten und Behörden grundsätzlich genügend Spielraum geben, um die derzeitigen Herausforderungen zu bewältigen. So können zum Beispiel nicht dringliche Gerichtsverhandlungen abgesagt oder verschoben werden. Weiter haben die Gerichte die Möglichkeit, Fristen zu verlängern oder auch wiederherzustellen. Auch aus diesem Grund ist der Bundesrat überzeugt, dass derzeit keine weitergehenden Massnahmen zu ergreifen sind.

Der Bundesrat stützt seinen Entscheid auf eine Analyse der relevanten Gesetzesbestimmungen sowie auf die Rückmeldungen betroffener Kreise. Der Bundesrat beobachtet die Situation weiterhin genau und wird sich vor Ablauf dieser Massnahme erneut mit den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Justiz befassen. „Wir werden laufend prüfen, ob es allenfalls weitere Massnahmen braucht, damit die Funktionsfähigkeit der Justiz auch längerfristig gewährleistet werden kann. Wir verfolgen dazu die Entwicklung laufend, sind im Austausch mit allen Beteiligten und würden handeln, wenn es nötig würde“, so die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).

 

Quelle: Bundesamt für Justiz
Titelbild: corgarashu – shutterstock.com

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