Das Für und Wider der Neuwertentschädigung für Autos

Erst seit kurzer Zeit ist ein Neuwagen in Benutzung und dann führt ein Unfall zu einem Totalschaden des Automobils – dies ist eine Situation, die wohl alle Autobesitzer schreckt. In der Vergangenheit konnte man sich so gut wie gar nicht vor den finanziellen Auswirkungen schützen. Doch mit der sogenannten Neuwertentschädigung haben viele Assekuranzen in der Schweiz endlich eine akzeptable Möglichkeit zur Absicherung geschaffen.

Ob die Zahlung in einen derartigen Tarif der Autoversicherung mit einer Neuwertentschädigung lohnenswert ist, lässt sich nicht allgemeingültig sagen. Wie bei den zahlreichen Klauseln der KfZ-Versicherung zur Senkung des jährlichen Versicherungsbeitrages sind eine Vielzahl von persönlichen Tarifmerkmalen zu prüfen. Gleich als erstes ist zu hinterfragen, ob es generell sinnvoll ist, einen Neuwagen anzuschaffen.

Regulierung von Totalschäden einzig und allein durch eine Vollkaskoversicherung

Unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder um einen Gebrauchtwagen handelt und ungeachtet des Alters eines Fahrzeugs, sollte der Halter den Vollkaskoschutz mit der Versicherung vereinbaren, damit Erstattungsansprüche nach einem Unfall für den entstandenen Schaden eingefordert werden können. Von den Vorteilen des gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutzes profitiert lediglich die gegnerische Unfallpartei, die Teilkaskoversicherung kommt dagegen nur für Diebstahl oder die elementaren Schäden wie Blitzeinschlag und Sturmschäden auf. Zielt man dagegen nur auf die Neuwertentschädigung eines neuen Automobils ab und stehen Vollkaskoleistungen gar nicht zur Debatte, stösst man bei vielen schweizerischen Assekuranzen auf Probleme. Es sollte daher gründlich überdacht werden, ob eine solche zusätzliche Absicherung wirklich nötig ist, weil der freiwillige Vollkaskoschutz relativ kostspielig ist.

Folgen der Wertminderung des KfZ genau kalkulieren

Auch ohne Neuwertentschädigung bekommt der Fahrzeughalter einen Schaden reguliert, wenn ein Vollkaskovertrag besteht und ein Totalschaden, ob wirtschaftlich oder aufgrund von technischen Mängeln, eingetreten ist. Die Höhe der Entschädigung errechnet sich aus dem Restwert des Autos, der allerdings mit jedem einzelnen Tag seit der Zulassung abnimmt. Selbst wenn das Fahrzeug bereits nach kurzer Zeit einen Totalschaden erleidet, sind die Folgen fatal und die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einige Tausend Franken. Der Wert entspricht bei Weitem nicht mehr dem Preis eines Neufahrzeugs. Es gilt daher zu entscheiden, ob man als Privatperson oder als Selbstständiger bzw. Unternehmer Geld sparen möchte, in dem man niedrigere Versicherungsbeiträge akzeptiert oder ob es dringlicher ist, geldwerte Minderungen bei Fahrzeugen (ob private KfZ oder Geschäftswagen) im Fall eines Schadens zu vermeiden.

Unnötige Beitragsbelastungen bei gebrauchten KfZ verhindern

Die Neuwertentschädigung bezieht sich, wie der Bezeichnung zu entnehmen ist, lediglich auf Neuwagen. Die Einarbeitung entsprechender Vertragsklauseln ist daher entbehrlich, sobald man nicht vorhat, ein Neufahrzeug zu erstehen, sondern lediglich einen Gebrauchtwagen anschaffen möchte. Eine Alternative zur Neuwertentschädigung, die inzwischen von vielen Schweizer Versicherungen angeboten wird, nennt sich Kaufpreisentschädigung. Diese greift für jede Art von KfZ. Manche Versicherer bieten die Kaufpreisentschädigung anstatt der Neuwertentschädigung an, andere haben beide Versicherungsmöglichkeiten in die Vollkaskopolicen integrier. Bei der letztgenannten Variante kommen allerdings höhere Kosten auf den Versicherten zu, da nicht nur eine, sondern zwei Vertragsklauseln abzuschliessen sind. Einsparpotenzial bietet hier der gezielte Verzicht auf eine der beiden Versicherungsklauseln.

Spezielle Vereinbarungen, die bei Entwendung des Fahrzeugs greifen

Die Zahl an Autodiebstählen in der Schweiz ist in der Vergangenheit geringfügig angestiegen, wobei Gebraucht- und Neuwagen gleichermassen hiervon betroffen waren. Die Versicherer gehen mit solchen Schadensfällen meist gesondert um, da eine Rückgewinnung bei entwendeten Fahrzeugen grundsätzlich denkbar ist. Im Gegensatz zu einem Totalschaden herrscht hier nämlich kriminelle Energie vor, die schwer einschätzbar ist. Es gibt Assekuranzen, die Diebstahl bei Verträgen über eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung ausschliessen, andere verringern die zeitlichen Vorgaben im Verhältnis zum herkömmlichen Totatschaden. Je nachdem, ob der Wagen in einer abgeschlossenen Garage oder auf einem privaten Parkplatz abgestellt werden, stellt sich die Diebstahlgefahr anders dar, und dies wiederum hat Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Es ist also immer lohnenswert, sein besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung der Vertragsformulierungen der KfZ-Versicherungen zu richten.


Auch ein Neuwagen bleibt nicht davor verschont, nach wenigen Wochen oder Monaten als Totalschaden zu enden. (Bild: Scott Leman / Shutterstock.com)
Auch ein Neuwagen bleibt nicht davor verschont, nach wenigen Wochen oder Monaten als Totalschaden zu enden. (Bild: Scott Leman / Shutterstock.com)


Zeitvorgaben der Neuwertentschädigung fachgerecht bewerten

In der Regel geht es bei der Festsetzung der Beitragshöhe nicht nur um die Absicherung aller Schadensfälle. Auch die zum Tragen kommenden Zeitspannen sind für die Ausgestaltung der Tarife von Bedeutung. Bei Schweizer Versicherungsgesellschaften, haben sich Zeiträume von einem halben bis zu zwei Jahren seit der ersten Zulassung eingebürgert. Während dieser Zeitspanne kann infolge der Feststellung eines Totalschadens von der Erstattung des Neuwertes ausgegangen werden kann. Entscheidet man sich für kurze Fristen, sinkt der Beitragssatz, votiert man für einen längeren Zeitraum, erhöht sich der Jahresbeitrag. Versicherer und Versicherungsnehmer befinden sich hier in derselben schwierigen Situation. Keiner von beiden kann in die Zukunft blicken und eine verlässliche Aussage über den zeitlichen Verlauf potenzieller Totalschäden treffen. Um das Angebot eines Versicherers einigermassen zuverlässig bewerten zu können, sollten der Versicherungsbeitrag, die zeitlichen Fristen und der vorgegebene Wertverlust bei einer Bauserie ins Verhältnis zueinander gesetzt werden.

Eine Gegenüberstellung wird durch die umfangreichen Tarifmodelle der KfZ-Versicherer forciert

Ob es sich nun um den Gelegenheitsfahrer handelt, der das Auto primär für Ausflugs- und Urlaubsreisen nutzt, den Stadtfahrer, der seinen Alltag mit dem Auto bestreitet, oder um den Geschäftsreisenden, der seiner beruflichen Tätigkeit ohne fahrbahren Untersatz nicht nachgehen kann: Die wenigsten Autofahrer besitzen einen Versicherungsvertrag, der ihrem Fahrverhalten entspricht, und die meisten Autofahrer zahlen unangemessen hohe Beiträge. Das liegt vor allem an der Unüberschaubarkeit der Tarifklauseln. Erstens gibt es zu viele Klauseln, zweitens ist das Leistungsangebot für den Kunden oft nicht transparent und drittens sind die Leistungen vielfach nicht auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Es ist daher jedem dringend anzuraten, sich vor dem Vertragsabschluss oder dem Vertragswechsel einer KfZ-Versicherung sorgfältig mit den Vertragsinhalten zu befassen. So werden vielleicht Gebrauchtwagenfahrer feststellen, dass ein Tarif mit Neuwertentschädigung für sie überflüssig ist. In jedem Fall lohnt es sich, die von den Versicherungen offerierten Zeiträume und die in Abhängigkeit hierzu variierende Höhe der Prämie – die bei nahezu jedem Versicherer unterschiedlich sind – miteinander zu vergleichen.

 

Oberstes Bild: Mit der Neuwertentschädigung wird es möglich, finanzielle Verluste beim Totalschaden mit einem Neuwagen abzuwenden. (© Jaroslav Moravcik / Shutterstock.com)

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