Hassbotschaften: Online oder unter vier Augen - gleiche Folgen

Online-Hass: Das sind die Killerphrasen, respektlosen Beschimpfungen und diskriminierenden Kommentare, die in digitalen sozialen Netzwerken und im Internet allgemein verbreitet werden.

Dieser Hass gründet sich meist auf eine oder mehrere spezifische Eigenschaften der Zielpersonen. Obwohl diese Behauptungen durch die relative Anonymität des Internets enthemmt werden, fallen sie in den meisten Fällen unter verschiedene Artikel des Schweizer Strafgesetzbuchs.

Die Zunge viermal im Mund drehen, bevor man spricht, das Handgelenk viermal drehen, bevor man auf der Tastatur herumtippt – warum nicht? Die Distanz, die der virtuelle Austausch in sozialen Netzwerken oder im Internet im Allgemeinen bietet, führt leider auch zur Verbreitung – und damit zum Empfang – sehr fragwürdiger Kommentare. Beleidigungen, Drohungen, Rassen- oder Geschlechterdiskriminierung, scharfe Angriffe auf Meinungen und Spott über körperliche Besonderheiten können gelesen werden. Wenn sie von einer Minderheit von Nutzern geäussert werden, sind und bleiben sie sichtbar, was zu einer Normalisierung des Phänomens führt. Dennoch handelt es sich hierbei um Straftaten gegen die Ehre. Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) findet auch in diesem virtuellen Teil unseres Lebens Anwendung. Verleumdung (Art. 173 StGB), üble Nachrede (Art. 174 StGB) und Beleidigung (Art. 177 StGB), aber auch Freiheitsdelikte wie Drohung (Art. 180 StGB) und Nötigung (Art. 181 StGB) sowie Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass (Art. 261bis StGB) sind nur einige der Gesetzesartikel, die diese Handlungen unter Strafe stellen.

Die Strafen hängen von der Straftat und ihrer Schwere ab. Sie bestehen mindestens aus einer Geldstrafe, können aber bei Verleumdung, Drohung, Nötigung, Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren reichen. Nötigung wird ebenso wie Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass von Amts wegen verfolgt. Hass im Internet bleibt nicht ungestraft.

Die Folgen solcher Handlungen können für die Opfer dieses Phänomens besonders verheerend sein, egal ob es sich um Erwachsene oder Jugendliche handelt. Das Selbstwertgefühl und das Wohlbefinden werden stark beeinträchtigt, mit Folgen, die bis hin zu Tragödien reichen können. Aus diesem Grund engagieren sich die Schweizer Polizei und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) gegen Online-Hass mit einem neuen Teil der Kampagne zur Kriminalprävention „Und Sie? Hätten Sie Ja gesagt?“.

Tipps für Betroffene:

  • Antworten Sie nicht auf hasserfüllte Inhalte. Blockieren und melden Sie die Urheber/innen sofort.
  • Bewahren Sie Beweise für die beanstandeten Äusserungen auf. Machen Sie z. B. Screenshots und notieren Sie die URL der Seite sowie Datum und Uhrzeit, zu der Sie den Inhalt erhalten haben.
  • Löschen Sie die beanstandeten Beiträge oder lassen Sie sie löschen, nachdem Sie die Spuren gesichert haben.
  • Melden Sie Fälle innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Urhebers/der Urheberin bei der Polizei.
  • Scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf Hilfe bei Verwandten oder Vertrauenspersonen zu suchen.

Tipps, um nicht zum Täter zu werden:

  • Bevor Sie Ihre Äusserungen posten, sollten Sie sich vergewissern, dass sie ebenso wie der/die Adressat/in gesetzeskonform sind.
  • Vermeiden Sie es generell, im Internet etwas Verletzendes zu schreiben oder zu sagen.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Sie sich durch das Liken oder Teilen einer strafbaren Äusserung in den meisten Fällen genauso schuldig machen wie der Verfasser der Äusserung.
  • Veröffentlichen Sie keine persönlichen Informationen in sozialen Netzwerken. Bitten Sie die Betroffenen immer um Erlaubnis, bevor Sie ein Foto oder Video veröffentlichen, auf dem sie zu sehen sind.
  • Denken Sie daran, dass nichts wirklich aus dem Internet verschwindet und unterschätzen Sie nicht die Bedeutung Ihrer E-Reputation.

Anzeigen können bei den jurassischen Polizeidienststellen eingereicht werden, die der Bevölkerung gemäss den Angaben auf der Website der jurassischen Kantonspolizei zur Verfügung stehen.

 

Quelle: Kapo Jura
Titelbild: Symbolbild (© fizkes – shutterstock.com)

Für Jura

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN