Zug / Cham ZG: Schnelle E-Bikes auf Chamer Fussweg kontrolliert

Die Polizei hat das Fahrverbot für schnelle E-Bikes auf dem Chamer Fussweg kontrolliert. Sie stellt den Zweiradlenkern ein gutes Zeugnis aus.

Wie am 26. Juni 2017 angekündigt, hat die Polizei auf dem Chamer Fussweg zwischen Zug und Cham mehrere Kontrollen durchgeführt. Diese zeigen, dass sich die E-Bikefahrer/innen mit gelben Nummernschildern an die Vorschrift halten und den Chamer Fussweg nur mit ausgeschalteter Tretunterstützung befahren.

Während den Kontrollen hat die Polizei rund 330 Velofahrer/innen kontrolliert und dabei sehr viele Gespräche geführt. Vielen war es nicht klar, dass man mit einem schnellen E-Bike den Chamer Fussweg zwar befahren darf, jedoch nur wenn die Tretunterstützung ausgeschaltet ist.

Hinweis auf Fahrverbot

Auf dem Chamer Fussweg zwischen Zug und Cham gilt ein Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder. Dieses Verbot gilt somit auch für schnelle E-Bikes mit einem gelben Nummernschild, sofern die Tretunterstützung eingeschaltet ist.

Erlaubt sind auf dem Chamer Fussweg unmotorisierte Fahrräder und E-Bikes mit einer Tretun-terstützung bis 25 km/h, sowie schnelle E-Bikes mit ausgeschalteter Tretunterstützung.

 

Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Zuger Polizei

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