Kanton Zürich: Untersuchungshaft ehem. Verwaltungsratsmitglieder verlängert

Im Rahmen der Ermittlungen rund um die Vorwürfe gegen zwei ehemalige Verwaltungsratsmitglieder der Aduno Holding AG ist die Staatsanwaltschaft III auf mögliche weitere, strafrechtlich relevante Transaktionen gestossen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren auf zwei weitere Personen ausgedehnt und an deren Wohn- und Arbeitsorten Hausdurchsuchungen durchgeführt. Gestützt auf die neuen Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft zudem für die beiden ehemaligen Verwaltungsratsmitglieder Verlängerung der Untersuchungshaft beantragt.

Das Zwangsmassnahmengericht hat die Haft verlängert.

Die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte führt seit Dezember 2017 gegen zwei ehemalige Verwaltungsratsmitglieder der Aduno Holding AG und drei Personen aus deren beruflichen Umfeld ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (vgl. Meldung vom 28. Februar 2018). Die beiden beschuldigten ehemaligen Verwaltungsräte befinden sich seit dem 27. Februar 2018 in Haft.

Im Rahmen der intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft III und der Kantonspolizei ergab sich der Verdacht auf mögliche weitere strafrechtlich relevante Transaktionen der beiden Hauptbeschuldigten im Zusammenhang mit Akquisitionen der Aduno Holding AG bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften.

Die Staatsanwaltschaft III führte zur Klärung der neuen Vorwürfe diverse Hausdurchsuchungen an Wohn- und Geschäftsadressen von zwei in die Transaktionen involvierten Personen durch. Gegen diese beiden Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Gehilfenschaft zur ungetreuen Geschäftsbesorgung eröffnet. Sie wurden nach der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme wieder auf freien Fuss gesetzt.

In den neuen Verfahrenskomplexen stehen noch weitere Ermittlungen an. Die Staatsanwaltschaft III hat deshalb Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft gestellt. Das Zwangsmassnahmengericht hat mit Datum vom 15. Mai 2018 die Untersuchungshaft der beiden ehemaligen Verwaltungsratsmitglieder verlängert.

Weitere Auskünfte werden aus Rücksicht auf das laufende Strafverfahren derzeit nicht erteilt. Die Staatsanwaltschaft wird im gegebenen Zeitpunkt die Medien von sich aus wieder aktiv informieren.

 

Quelle: Kanton Zürich, Oberstaatsanwaltschaft
Artikelbild: grebeshkovmaxim – shutterstock.com

Für Zürich

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN