30. September 2013

Polizei-Skandal in Wettingen AG: Dürfen Ordnungshüter vorbestraft sein?

Zwei Wettinger Polizisten sind vorbestraft – und dürfen weiter als Ordnungshüter arbeiten. Wie das sein kann, und ob man so einen Zustand tolerieren darf, lesen Sie im folgenden Artikel. Polizisten sind der Inbegriff von Recht und Ordnung. Sie geniessen Vertrauen und Respekt – nicht zuletzt auch, weil man mit ihrem Amt eine vorbildliche Lebensführung und natürlich Straffreiheit verbindet. Doch in Wettingen strafen jetzt zwei Beamte dieses Credo Lügen: Sie sind beide vorbestraft, dürfen aber weiter als Polizisten arbeiten.

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