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Problemlos zügle in die Schweiz

28.10.2014 |  Von  |  Publi-Artikel

Wollen Sie in die Schweiz zügle, da Sie bei den Eidgenossen als ausländischer Arbeitnehmer eine neue berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen? Dann sollten Sie sich vorab mit den Gepflogenheiten und Gesetzgebungen in der Schweiz auseinandersetzen, damit ihr Umzug kein Alptraum wird.

Wichtig ist auch, dass Sie der die Landessprache des Kantons sprechen, in dem Ihr neuer Wohnsitz liegt (neben Deutsch Französisch und Italienisch). Das Beherrschen der jeweiligen regionalen Landessprache erleichtert Ihnen erheblich die Kommunikation mit den lokalen Behörden und dem Arbeitgeber.

Die Schweiz bietet neben einer stabilen Marktwirtschaft, niedrigen Arbeitslosenzahlen und einem hohen Freizeitwert auch sehr gute Arbeitsbedingungen sowie ein hohes Lohnniveau, was dieses Land besonders für EU-Bürger so attraktiv macht.

Erst Schweizer Aufenthaltsbewilligung, dann zügle

Die begehrte Schweizer Aufenthaltsbewilligung können Sie als ausländischer Arbeitnehmer beim zuständigen Einwohnerkontrollamt beantragen. Wenn Sie einen gültigen Miet- und Arbeitsvertrag, Reisepass und Passfoto vorlegen, dann können Sie eine fünfjährige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung der Kategorie B erhalten. Weitere Aufenthaltsbewilligungen sind abhängig von der Dauer des Aufenthaltes in der Schweiz.

Arbeitsbedingungen und Steuern

Die gesetzliche Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit sieht in der Schweiz eine 42- Stundenwoche vor. Der Jahresurlaub ist mit vier Wochen geregelt. Individuelle Vereinbarungen wie zum Beispiel ein zusätzliches 13. Gehalt können mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden. Das Einkommen der ausländischen Arbeitnehmer in der Schweiz wird mit der sogenannten Quellensteuer fiskalisch erfasst. Diese wird monatlich durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen.


Informieren Sie sich gut, damit ihr Zügle kein Alptraum wird. (Bild: © contrastwerkstatt - fotolia.com)

Informieren Sie sich gut, damit ihr Zügle kein Alptraum wird. (Bild: © contrastwerkstatt – fotolia.com)


Liegt trotz des steuerlichen Schweizer Wohnsitzes noch keine aktuelle Niederlassungsbewilligung der Kategorie C vor, dann muss der Arbeitgeber die Quellensteuer direkt mit den Fiskalbehörden abrechnen. Eine jährliche Veranlagung ähnlich der deutschen Einkommensteuererklärung muss dann erstellt werden, wenn das Jahreseinkommen in der Schweiz über 120.000 CHF liegt.

Krankenversicherung und Rentenabgaben in der Schweiz

Ausländische Arbeitnehmer müssen sich in einem Zeitraum von drei Monaten nach der Wohnsitz- oder Arbeitsaufnahme in einer Schweizer Krankenkasse anmelden. Nur die sogenannten Grenzgänger können selbständig wählen, ob sie im Land ihres fiskalischen Wohnsitzes oder in der Schweiz Mitglied einer Krankenversicherung werden wollen.

Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in der Schweiz arbeiten, aber in einem grenznahen Staat wie zum Beispiel Deutschland ihren Wohnsitz innehaben. Unfallversichert in der Betriebsstätte sind Arbeitnehmer in der Schweiz, wenn sie wöchentlich mehr als acht Stunden beschäftigt sind. Schweizer Arbeitnehmer zahlen Abgaben in die Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) sowie in die Invalidenversicherung (IV).

Wie Sie die Richtlinien bei den Zollbehörden einhalten

Wenn Sie Ihren fiskalischen Wohnsitz komplett in die Schweiz verlegen wollen, dann müssen Sie die vorgeschriebenen zollrechtlichen Bestimmungen einhalten. Die Zollbehörden verlangen die Vorlage eines abgeschlossenen Miet- und Arbeitsvertrags sowie eine schriftliche Auflistung aller einzuführenden Gegenstände. Ferner muss bestätigt werden, dass die einzuführenden Handelswaren mindestens sechs Monate in Gebrauch waren und Sie weiterhin auch nach dem Zügle verwendet werden.



Neues Mobiliar für Ihren Wohnsitz in der Schweiz sollten Sie deshalb erst an Ihrem Wohnsitz in der Schweiz anschaffen.

 

Oberstes Bild: © pterwort – fotolia.com