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Weihnachtsbeleuchtung im Innen- und Aussenbereich – Stromkosten im Auge behalten

03.12.2014 |  Von  |  Beitrag

Der Tag nach Neujahr bedeutete bisher von Amts wegen das Ende der weihnachtlichen Lichterpracht in der Schweiz. Für Zürich gilt das ab 2015 nicht mehr: Dort darf die Beleuchtung im öffentlichen Raum bis zum 6. Januar strahlen. Und das ist mit erheblichen Stromkosten verbunden, da Solarleuchten als weihnachtliche Illumination sich als wenig geeignet erwiesen haben.

Im privaten Bereich verstossen die Schweizer ohnedies gegen eine ungeschriebene Regel, die besagt, Weihnachtsschmuck und -beleuchtung am Haus seien unaufdringlich anzubringen. Doch schon im November fängt so mancher an, die Weihnachtsbeleuchtung zu installieren, die er dann in der Folge auch noch durch neue Lichterketten ergänzt. Und dass der Lichterzauber von 1.00 bis 6.00 Uhr ausgemacht werden muss, ist ebenfalls nicht mehr im Bewusstsein verankert.

Die Eidgenossen sind zwar nicht ganz so überdreht wie die Amerikaner, deren Lichterorgien sogar aus dem Weltall zu sehen sein sollen, aber auch hierzulande hat es den Anschein, als gäbe es in manchen Quartieren eine Weihnachtsbeleuchtungsolympiade, bei der allerdings nicht ästhetische Kriterien entscheiden, sondern einzig und allein: Wer hat die stattlichste, hellste und teuerste Beleuchtung.

Manche Bürger schrecken nicht davor zurück, ganze Lichterkettenknäuel an die Hauswand zu nageln und jede Menge Lichtnetze in die Bäume vor dem Haus zu hängen. Selbst Gartenzäune, Türpfosten und Sonnenschirme sind vor bunt leuchtenden Schläuchen nicht sicher. Samichläuse klettern an Balkonen hoch oder sitzen fröhlich winkend auf Fensterbrettern. In der Weihnachtszeit zeigt sich die ganze Bandbreite des ästhetischen Empfindens der Eidgenossen mit immenser Ausstrahlung. Einige Zeitgenossen machen die Nacht zum Tage und lassen die Aussenbeleuchtung fast rund um die Uhr brennen.

Wer sparsam ist, nutzt den elektrischen Weihnachtsschmuck im Innen- und Aussenbereich über mehrere Jahre hinweg. Teuer kann auch das kommen, besonders wenn man noch die konventionellen Glühlämpchen verwendet. Solch ein Lichterzauber frisst pro laufenden Meter bis zu 20 Watt Strom pro Stunde. Das heisst: Lässt man eine Lichterkette normaler Länge von Ende November bis Anfang Januar jede Nacht zwölf Stunden lang leuchten, muss man dafür Stromkosten von etwa 60 Franken berappen.

Was leuchtet in der Wohnung?

Nicht jeder hat Lust, den weihnachtlichen Beleuchtungswettkampf mitzumachen, und belässt es bei dezentem Weihnachtslicht: ein Weihnachtsstern, etwas Fensterdekoration und später ein Weihnachtsbaum. Doch weil der Lichterzauber seinen Preis hat, weichen zahlreiche Schweizer mit mittlerem oder niedrigem Einkommen auf die gute alte Kerze aus, weil sie sich die hohen Stromkosten nicht mehr leisten können oder wollen.



Will man weder auf die Innen- noch die Aussenbeleuchtung verzichten, greift man am besten zu LED-Lichterketten und -Leuchtmitteln. Sie brauchen zehnmal weniger Energie, sodass sich der höhere Anschaffungspreis schnell bezahlt macht. Ausserdem haben LED-Lämpchen eine lange Brenndauer und müssen nur selten ausgewechselt werden. Und mit einer Zeitschaltuhr lässt sich die Leuchtdauer so regulieren, dass auch das Portemonnaie etwas davon hat.

 

Oberstes Bild: © Fotomicar – shutterstock.com

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