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Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative

01.10.2015 |  Von  |  News

Die Initiantinnen und Initianten der Wiedergutmachungsinitiative begrüssen die Stossrichtung des Gegenvorschlags des Bunderats. Von ihren Vorstellungen weicht der Lösungsansatz jedoch in einem wesentlichen Punkt ab: konkret beim Zahlungsrahmen für die Solidaritätsbeiträge, der beim Gegenvorschlag mit 300 Millionen Franken viel tiefer liegt.

Die Initiantinnen und Initianten beharren auf einem Fonds über 500 Millionen Franken, wie in der Wiedergutmachungsinitiative vorgesehen.

Der Vorschlag des Bundesrats nimmt in vielen Bereichen die Forderungen der Wiedergutmachungsinitiative auf – so etwa im Bereich der wissenschaftlichen Aufarbeitung, Archivierung und Akteneinsicht, aber auch in der grundsätzlichen Anerkennung finanzieller Leistungen für die Schwerbetroffenen.

Für Guido Fluri, Initiant der Wiedergutmachungsinitiative, ist jedoch klar: „Der vorgesehene Zahlungsrahmen für die Solidaritätsbeiträge ist mit 300 Millionen Franken zu knapp bemessen. Damit sind substantielle Leistungen für die vielen Opfer kaum möglich.“



Im Gegensatz zum Bundesrat, der mit 12‘000 bis 15‘000 Opfer rechnet, gehen Historikerinnen und Betroffenenvertreter davon aus, dass heute noch immer 20‘000 Opfer leben und anspruchsberechtigt sind. Die Wiedergutmachungsinitiative fordert darum 500 Millionen Franken für die Opfer. Ein Durchschnittsbetrag von weniger als rund 25‘000 Franken pro Opfer wäre für viele Betroffene und Betroffenenorganisationen nicht akzeptabel.


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In diesem Sinne wurde beim Bundesamt für Justiz eine umfassende Stellungnahme eingereicht:

Für die Initiantinnen und Initianten ist klar: Abschliessend kann der Gegenvorschlag und das weitere Vorgehen noch nicht beurteilt werden. Erst müssen die verschiedenen Vernehmlassungsantworten analysiert werden. Schliesslich muss das Parlament zeigen, ob es dem Bundesrat folgt, die Aufarbeitung vorantreibt und den Schwerstbetroffenen die notwendige finanzielle Hilfe zukommen lässt. Die Wiedergutmachungsinitiative für eine umfassende Aufarbeitung bleibt bis auf Weiteres zentral.

Weitere Informationen: www.wiedergutmachung.ch

 

Artikel von: Wiedergutmachung.ch
Artikelbild: Betroffene auf dem Bundesplatz (© Wiedergutmachung.ch)