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Pfefferspray – ein sinnvoller Eigenschutz?

10.02.2016 |  Von  |  News

Über die letzten Monate und Jahre ist bei vielen Schweizern die Unsicherheit gestiegen, sich abends oder nachts im öffentlichen Raum zu bewegen. Vor allem Frauen fürchten, das Opfer eines Übergriffs zu werden und suchen nach sinnvollen Möglichkeit, sich gegen Angreifer zu schützen.

Neben dem Besuch eines Selbstverteidigungskurses trägt das Mitführen kleiner Hilfsmittel zur Beruhigung bei. Pfefferspray gehört zu den bekanntesten Anschaffungen für den Eigenschutz. Im Folgenden soll überprüft werden, ob der Einsatz von Spray sinnvoll und rechtlich überhaupt erlaubt ist.

Persönliche Risiken realistisch einschätzen

Wenn es um Sicherheit in der Öffentlichkeit geht, landet man schnell bei einer dünnen Linie zwischen medialer Panikmache und reell vorliegender Gefährdung. Auch wenn es immer wieder zu Übergriffen kommt, die schlimmstenfalls zu einer körperliche Schädigung oder Vergewaltigung kommen, sorgt die Berichterstattung der Boulevard-Medien für übermässige Ängste und Sorgen.

Beispielsweise ist die Gefahr eines Angriffs in den Grossstädten grösser als in den ländlichen Regionen. Die meisten Übergriffe finden am späten Abend oder in der Nacht statt. Wer zudem selten alleine unterwegs ist, passt typischerweise nicht in das Opferschema der meisten Angreifer.

Dennoch kann es für das persönliche Gefühl wichtig sein, sich einer Angriffssituation nicht hilflos gegenüberzustehen. Bevor in einen Kurs zur Selbstverteidigung investiert wird, lässt sich mit dem Einholen verschiedener Informationen das persönliche Angriffsrisiko minimieren.

Beim Besuch anderer Städte und Regionen lässt sich beispielsweise herausfinden, wo die jeweiligen Brennpunkte liegen und wo man sich ab einer gewissen Uhrzeit alleine als Frau nicht mehr aufhalten sollte. Generell hilft ein sicheres und souveränes Auftreten in der Öffentlichkeit dabei, nicht die Aufmerksamkeit von Kriminellen auf sich zu lenken und als leichtes Opfer zu wirken. Wer selbstbewusst auftritt und aufmerksam mit mehreren Personen unterwegs ist, wird vergleichsweise sicher durchs Leben kommen.

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Pfefferspray: Wirkung und Sinnhaftigkeit

Trotz aller guten Hinweise bleibt ein Restrisiko, Opfer eines Angriffs zu werden. Neben der körperlichen Selbstverteidigung verhelfen kleine Hilfsmittel zur grösseren Sicherheit, wobei alleine das Mitführen von Pfefferspray in der Jacken- oder Handtasche zu mehr Selbstsicherheit beitragen kann. In der Sprayflasche befindet sich je nach Hersteller ein reizendes Gasgemisch, häufig auf Basis des Wirkstoffs Capsaicin. Dieser verleiht beispielsweise auch Chilischoten ihre Schärfe und beeinflusst binnen Sekunden Augen, Haut und Atmung.

Eine dauerhafte Schädigung des Angreifers durch Pfefferspray ist äusserst selten, die Auswirkungen lassen binnen einer Stunde nach.

Bei einem regelmässigen Drogenkonsum oder Asthma des Angreifers kann der Einsatz von Pfefferspray jedoch tödlich enden. Dies gilt schlimmstenfalls auch für unbeteiligte Personen, die aufgrund unprofessioneller Handhabung des Sprays geschädigt werden. Hierfür muss sich der Verteidigende im Extremfall juristisch verantworten.


Das Mitführen von Pfefferspray in der Jacken- oder Handtasche kann zu mehr Selbstsicherheit beitragen. (Bild: © photophonie - fotolia.com)

Das Mitführen von Pfefferspray in der Jacken- oder Handtasche kann zu mehr Selbstsicherheit beitragen. (Bild: © photophonie – fotolia.com)


Durch die an sich einfache Handhabung und Dosierung ist Pfefferspray ein vergleichsweise einfaches Hilfsmittel, mehr Sicherheit im Alltag zu gewinnen. Nach dem Kauf sollte man sich mit der exakten Bedienung des Sprays vertraut machen, um dieses reflexhaft in einer Bedrohungssituation einsetzen zu können. Hierbei hilft es nicht, das Spray irgendwo in der Handtasche zu verstauen. Bei einem echten Angriff hat eine Abwehr binnen weniger Sekunden zu erfolgen, das Pfefferspray muss daher direkt griffbereit sein.

Welche Massnahmen zum Eigenschutz sind rechtlich erlaubt?

Die rechtliche Lage rund um Pfefferspray und weitere Massnahmen zur Verteidigung ist komplex und unterliegt grossen nationalen Abweichungen. Grundsätzlich ist nach gültiger Rechtsprechung jedes Mittel Recht, um einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren und z. B. ein Pfefferspray aus Notwehr einzusetzen. Der Einsatz des Mittels muss deshalb im Verhältnis zum Angriff stehen, damit von einer echten Notwehr gesprochen werden kann. Als Frau auf einer Party das Pfefferspray zu zücken, nur weil man einen dummen Anmach-Spruch ertragen musste, entspräche nicht dieser Verhältnismässigkeit.



In der Schweiz ist der rechtliche Umgang mit Pfefferspray vergleichsweise locker, im Handel erhältliches Spray wird im Vergleich zu anderen Nationen nicht als Waffe bewertet. Ein Käufer von Pfefferspray muss dennoch das 18. Lebensjahr vollendet haben und den Verkäufer überzeugen, mit Handhabung, Aufbewahrung und Entsorgung vertraut zu sein.

Der Kauf über den Versandhandel ist möglich, allerdings wird die Auslieferung ausschliesslich eigenhändig an den Besteller möglich. Vom handelsüblichen Pfefferspray auf Basis von Capsaicin sind Sprays mit Reizstoffen wie CS oder CN zu unterscheiden. Diese kommen beispielsweise bei der Polizei oder im Militär zum Einsatz und fallen unter das Schweizer Waffengesetz. Für die private Verteidigung ist der Kauf dieser besonderen Sprays zwar möglich, allerdings muss für diese speziellen Waffen ein Waffenerwerbsschein genauso wie eine Waffenerwerbsbewilligung vorliegen.

 

Artikelbild: © Biewer – fotolia.com