Kein Glyphosat in Schweizer Raps- und Getreideproben

Glyphosat hat in der jüngsten Vergangenheit für negative Schlagzeilen gesorgt. Dadurch zeigt sich die Bevölkerung über dessen Schädlichkeit zunehmend verunsichert. Bei Raps und Getreide könnte der Konsum von Schweizer Produkten eine Lösung sein, denn bei Laboranalysen konnte kein Glyphosat nachgewiesen werden.

Bei der Diskussion über Glyphosatrückstände in Lebensmitteln macht der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) darauf aufmerksam, dass nach Herkunftsland der Lebensmittel zu unterscheiden ist. Während in manchen Ländern der EU Glyphosat für das einheitliche Abreifen auf die reifen Körner gesprüht wird, ist dies in der Schweiz seit langem verboten.

In Schweizer Raps- und Getreidekörnern keine Glyphosatspuren

Der SGPV liess Raps- und Getreideproben aus zehn verschiedenen Sammelstellen aus der ganzen Schweiz von einem zertifizieren Labor analysieren. Die Sammelstellen wurden nach dem Zufallsprinzip ausgesucht. In keiner der Proben konnten Glyphosatrückstände festgestellt werden. Auch wenn die Stichprobenanzahl relativ gering ist, sind diese Resultate dennoch ein positives Zeichen für den Schweizer Getreide- und Rapsanbau.



Schweizer Produkte bieten Mehrwert

Laut den gemachten Stichproben enthalten Raps und Getreide aus inländischer Produktion  keine Glyphosatrückstände. Demnach lohnt es sich, beim Kauf von Brot oder Rapsöl auf die Schweizer Herkunft der Rohstoffe zu achten.

Nach diesen ersten Erkenntnissen wünscht der SGPV bei grösseren Untersuchungen eine getrennte Betrachtung der inländischen Lebensmittel gegenüber Importware, so z. B. im Rahmen des Postulats der Nationalratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Die Resultate könnten der Bevölkerung aufzeigen, dass die Schweizer Landwirtschaft sich durch strengere Produktionsauflagen für Lebensmittel ohne Glyphosatrückstände einsetzt und einen Mehrwert für die Konsumenten schafft.

Verwendung von Glyphosat in der Schweiz und der EU

Glyphosat wird in der Schweiz vor allem eingesetzt, wenn eine Problemverunkrautung besteht, welche mit mechanischen Mitteln kaum bekämpft werden kann (Disteln, Quecken, Blacken). Der Einsatz von Glyphosat auf Getreide- oder Rapspflanzen ist verboten, so dass das Herbizid nur vor der Aussaat der Kultur eingesetzt werden kann und nicht mit dem Erntegut in Berührung kommt.

In vielen Ländern der EU hingegen ist der Einsatz von Glyphosat kurz vor der Ernte erlaubt und oft gängige Praxis. Dabei dient der Einsatz der Beschleunigung der Reife, der gleichzeitigen Abreife auf dem ganzen Feld und er verhindert die Verunreinigungen des Erntegutes durch Unkräuter. In einigen Ländern (z. B. Deutschland) wurde der Einsatz vor der Ernte jedoch in den letzten Jahren eingeschränkt. Die Vor-Ernte-Behandlung mit Glyphosat findet auch in Kanada statt, ein Land, aus dem die Schweiz auch Weizenmengen importiert.

 

Artikel von: Schweizerischer Getreideproduzentenverband / LID Landwirtschaftlicher Informationsdienst
Artikelbild: © lid.ch

MEHR LESEN