St-Prex VD: Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen - Ein Täter festgenommen
Am Dienstag, den 13. Juli 2021, nahm die Polizei bei einer Verkehrskontrolle in St-Prex eine Person fest, die pyrotechnische Gegenstände in der Hand hatte.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckte die Polizei 19 pyrotechnische Materialien. Eine Ermittlung wurde von der Staatsanwaltschaft von La Côte eingeleitet.
Am Dienstag, den 13. Juli 2021, gegen 21.20 Uhr, hielt die Polizei eine Person an, die mit ihrem Fahrzeug in St-Prex unterwegs war. Bei der Durchsuchung seines Autos wurden 19 pyrotechnische Gegenstände (8 große und 11 kleine) gefunden und beschlagnahmt. Der 22-jährige Mann aus der Region gab zu, diesen Sprengstoff verkauft und die Ware in einem Nachbarland gekauft und abgeholt zu haben.
Die in solchen Fällen begangene Straftat gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe und einem Eintrag im Strafregister geahndet wird.
Bevor Sie pyrotechnische Geräte im Internet bestellen, konsultieren Sie bitte alle relevanten Informationen, um keine Straftat zu begehen. Die Bestimmungen der Artikel 9(2) und 37(1) des Bundesgesetzes über Explosivstoffe (LExpl) verbieten die Einfuhr und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern), die am Boden detonieren, auf schweizerischem Gebiet.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet. Die Ermittlungen wurden dem Personal der territorialen Gendarmerie anvertraut.
Dieser Einsatz erforderte die Beteiligung mehrerer Gendarmeriepatrouillen, darunter eine gemischte (GDM / PNR) und kommunale Polizei (PRM), Hundeführer, Inspektoren der Waadtländer Sicherheitspolizei
Aufruf der Polizei zur Abmahnung am 1. August 2021
Am 1. August 2021 werden zahlreiche Feuerwerkskörper, Böller und andere pyrotechnische Geräte den Schweizer Himmel zur Feier der Feiertage erhellen. Aus diesem Anlass bittet die Waadtländer Kantonspolizei die Bevölkerung um Vorsicht. Die strikte Einhaltung von Sicherheitsstandards, sowohl in den Verkaufsstellen als auch während der Nutzung, ist unerlässlich.
Jedes Jahr, anlässlich der Feiertage, bieten die Geschäfte eine breite Palette von Produkten zum Verkauf an. Nach Angaben des Bundesamtes für Umwelt werden in der Schweiz jährlich etwa 2.000 Tonnen Feuerwerkskörper verwendet. Geschäfte im Kanton Waadt, die diese Artikel an die Allgemeinheit verkaufen, dürfen sie nur zwischen dem 1. Juli und dem 1. August anbieten.
Die Waadtländer Kantonspolizei führt in diesen Geschäften Sicherheitskontrollen durch und achtet dabei besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Verkauf, Auslagemengen und Lagerbedingungen.
Grundlage für diese Kontrollen sind das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe, die Bundesverordnung über explosionsgefährliche Stoffe vom 27. November 2000, geändert am 1. Januar 2021, das kantonale Gesetz über Waffen, Waffenzubehör, Munition und explosionsgefährliche Stoffe sowie die Weisungen des Kommandanten der Kantonspolizei über pyrotechnische Unterhaltungsgeräte. In Fällen der Nichteinhaltung von Sicherheitsstandards wird die Polizei entsprechende Maßnahmen ergreifen und mit äußerster Konsequenz auf die Einhaltung dieser Standards achten.
Feuerwerke am 1. August sind eine Tradition, aber sie sind auch potenziell gefährlich. Jedes Jahr sind mehrere hundert Unfälle zu beklagen, die hauptsächlich durch unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde Vorsicht verursacht werden. Durch die Beachtung einiger grundlegender Regeln können die mit der Verwendung von pyrotechnischen Geräten verbundenen Risiken stark reduziert werden.
Die Waadtländer Kantonspolizei hat einige Tipps für Sie:
- Fragen Sie den Verkäufer, wie der Feuerwerkskörper zu verwenden ist, und lesen Sie die Anweisungen im Voraus, um den Abschuss vorzubereiten;
- Achten Sie darauf, dass Sie die Sicherheitsabstände einhalten. Achten Sie auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände. Diese sind auf der Produktverpackung angegeben.
- Zünden Sie niemals ein Feuerwerk in einer Menschenmenge;
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper an einem kühlen, trockenen Ort auf, an dem Unbefugte nicht an sie herankommen können;
- Rauchen Sie nicht in der Nähe von Feuerwerkskörpern;
- Basteln Sie nicht selbst an Feuerwerkskörpern;
- Verwenden Sie die an der Verkaufsstelle verkauften Startgeräte;
Rauchen Sie nicht in der Nähe von Feuerwerkskörpern; basteln Sie nicht selbst an Feuerwerkskörpern herum; verwenden Sie die an der Verkaufsstelle verkauften Abschussgeräte; - Stellen Sie sicher, dass sich kein Teil Ihres Körpers über dem Feuerwerk befindet, wenn dieses gezündet wird;
- Senden Sie defekte Geräte an den Verkäufer zurück. Sie dürfen auf keinen Fall in den Mülleimer geworfen werden;
- Befeuchten Sie gebrauchte Feuerwerkskörper, bevor Sie sie in die Mülltonne werfen.
Obwohl Feuerwerkskörper und andere Raketen als Unterhaltungsartikel angesehen werden, sollten die Sicherheitsvorkehrungen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Verletzungen durch Verbrennungen oder unkontrollierte Explosionen können sehr schwerwiegend sein. Die Bevölkerung wird gebeten, die von den Gemeinden und den Veranstaltern der Festlichkeiten eingerichteten Schießzonen zu nutzen, um die Unfallrisiken zu begrenzen. Mehr Informationen auf unserer Website www.votrepolice.ch
Quelle: Kapo Waadt
Titelbild: Symbolbild (© Kapo Waadt)