Kanton Thurgau: Landjägerkorps im Rückblick – Tradition und Tugenden seit 1818
Strammer Nachwuchs fürs Thurgauer Landjägerkorps: Die Rekruten Arnold Planzer (links) und Karl Peyer lassen sich 1927 stolz ablichten und freuen sich auf ihre neuen Aufgaben.
Nachwuchs wurde aber auch schon viel früher gesucht.
Wenn wir nochmals rund 100 Jahre zurückblenden, zeigt sich, dass zu Beginn die Aufnahmebedingungen bei den Thurgauer Landjägern – sagen wir mal – eher rudimentär waren.
Es genügte, ein 20- bis 40- jähriger Schweizer Bürger zu sein und die Gabe zu haben, „einen ordentlichen Aufsatz“ zu schreiben.
Aber auch körperliche und geistige Tauglichkeit waren gefragt. So hiess es im Dekret von anno 1818: „Er, (der Landjäger) wird sich einer tadellosen sittlichen Aufführung befleissigen, Trunk, Spiel und Streit sorgfältig vermeiden, jedermann mit Bescheidenheit und Anständigkeit begegnen“
Werte, die neben vielen anderen Eigenschaften und Fähigkeiten auch in der heutigen Zeit noch aktuell sind.
Im Kanton Thurgau erhielten Polizisten ab dem Jahr 1807 offiziell die Bezeichnung „Landjäger“. Mit der weiteren Zentralisierung des Polizeiwesens wurde ab 1818 von einem „Landjägerkorps“ gesprochen.
Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wurde der Begriff „Landjäger“ schrittweise durch die moderne Bezeichnung „Polizei“ ersetzt.
Quelle: Im Zeichen der Landjäger
Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau