Uster ZH: Mit frisiertem E-Scooter erwischt – Mann (32) täuscht eigenen Tod vor

Im Juni 2023 fiel ein Mann mit seinem nichtvorschriftsgemässen E-Scooter einer regionalen Patrouille der Stadtpolizeien Illnau-Effretikon und Uster auf.

Bei der anschliessenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann sein Fahrzeug in nicht fahrfähigem Zustand lenkte.

Da sich der Lenker des Fahrzeuges während der Kontrolle unkooperativ und renitent zeigte, mussten weitere Kräfte aufgeboten werden. Um die rechtlichen Konsequenzen zu umgehen, blieb der Beschuldigte sämtlichen Vorladungen der Untersuchungsbehörde fern.

Der Prozess gipfelte darin, dass der Mann nach Italien auswanderte und dort zu unkonventionellen Mitteln griff.

Angehörige der Stadtpolizei Uster und der Stadtpolizei Illnau-Effretikon kontrollierten anfangs Juni 2023 einen Mann, nach dem dieser in halsbrecherischer Art und Weise mit einem Elektroscooter auf dem Trottoir unterwegs gewesen war.

Die Polizisten stellten dabei fest, dass sich der Mann in fahrunfähigem Zustand befand und seinen Elektroscooter frisiert hatte. Während der Polizeikontrolle verhielt sich der Mann zunehmend unkooperativ und renitent, sodass letztlich eine zweite Polizeipatrouille beigezogen werden musste, um die Kontrolle zu Ende zu bringen.

Die Polizei eröffnete gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten und Nichtbefolgen der polizeilichen Anweisungen. Gegen Letzteres erhob der Mann anfangs 2024 Einsprache beim Statthalteramt Uster.

Die angesetzten Befragungstermine des Beschuldigten mussten danach insgesamt drei Mal verschoben werden. Der Verteidiger erklärte jeweils, sein Mandant sei gerade krank oder hätte Schmerzen, so dass er der Vorladung nicht folgen könne.

Im Juli 2024 teilte der Anwalt den Behörden schliesslich mit, dass sein Mandant während den Sommerferien nach Italien gereist und dort Mitte Juni bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen sei. Zum Beweis wurde ein „certificato di morte“ des Italienischen Innenministeriums vorgelegt.

Dem zuständigen Polizisten der Stadtpolizei Uster schien die Geschichte suspekt, weshalb via Interpol ein Ermittlungsgesuch nach Italien gestellt wurde, um die Sache zu prüfen.

Mitte Oktober 2024 folgte der Interpol-Bericht aus Italien. Gemäss der italienischen Polizei lebe der 32-jährige schweizerisch-italienische Doppelbürger seit Sommer 2024 in einer italienischen Gemeinde.

Im August 2024, also zwei Monate nachdem er angeblich „gestorben“ war, hatte er beim italienischen Strassenverkehrsamt einen neuen Führerausweis beantragt.

Die Stadtpolizei Uster orientierte das Statthalteramt Uster, woraufhin der Mann bei der Oberstaatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht wurde.

 

Quelle: Stadtpolizei Uster
Bildquelle: Symbolbild © Stadtpolizei Uster

Für Zürich

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