Wahlen BL: Polizei stoppt 150 Fahrzeuge – Aufklärung über Vortrittsrecht blinder Personen

Am Mittwoch, 5. Februar 2025, zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr, führte die Polizei Basel-Landschaft auf der Laufenstrasse in Wahlen BL eine präventive Verkehrskontrolle durch.

Der Fokus lag auf blinden Personen.

Durch die Polizei Basel-Landschaft wurde auf der Laufenstrasse in Wahlen BL in beiden Fahrtrichtungen während rund 90 Minuten eine präventive Verkehrskontrolle durchgeführt. Dabei mussten wir feststellen, dass von den rund 300 am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugen, mehr als 80% der Fahrzeuglenkenden der sehbehinderten Person den Vortritt beim Überqueren der Strasse nicht gewährten.

Dies zeigt, dass die blinden und sehbehinderten Menschen nicht die Aufmerksamkeit und Sicherheit erhalten, die ihnen von Gesetzeswegen zustehen würde.

Rund 150 Fahrzeuge wurden durch die Polizei gestoppt und die Fahrzeuglenkenden und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen.

Weisser Stock = Stopp

Der weisse Stock hat Vortritt – immer und überall; auch neben dem Fussgängerstreifen.

Wenn eine blinde oder sehbehinderte Person am Strassenrand den Weissen Stock hochhält und so signalisiert, dass sie die Fahrbahn überqueren will, müssen die Fahrzeuge anhalten und warten bis die Person die Strasse vollständig überquert hat.



Dabei gilt: nicht winken, nicht hupen und nicht den Motor abstellen.

Die lauten Fahrzeuge wie Lastwagen, Traktor, Motorräder oder Baumaschinen müssen den Motor abstellen. Im Lärm dieser Fahrzeuge können die leisen Elektrofahrzeuge nicht mehr wahrgenommen werden. Helfen Sie mit, dass sich die blinden und sehbehinderten Menschen im Strassenverkehr sicher fühlen und nicht gefährdet werden.

Vielen Dank – Ihre Polizei Basel-Landschaft

 

Quelle: Polizei Basel-Landschaft
Bildquelle: Polizei Basel-Landschaft

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