Bern BE: Obergericht spricht Polizisten frei – Einsatz vor Heiliggeistkirche war nicht strafbar

Das Berner Obergericht hat einen Polizisten im Zusammenhang mit einer Anhaltung bei der Heiliggeistkirche in Bern im Jahr 2021 freigesprochen. Den ersten beschuldigten Polizisten hatte bereits das Regionalgericht freigesprochen.

Damit wird klar, dass der Polizeieinsatz strafrechtlich nicht relevant gewesen ist. Kein einziger der ursprünglich erhobenen Vorwürfe hat sich erhärtet.


Heute Mittwoch (19. Februar 2025) hat das Berner Obergericht einen Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern im Zusammenhang mit einer Anhaltung in der Stadt Bern im Sommer 2021 vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Tätlichkeit freigesprochen.

Mit dem heutigen Urteil des Berner Obergerichts wird klar, dass der Polizeieinsatz strafrechtlich nicht relevant gewesen ist.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hatte den ersten der beiden beschuldigten Polizisten im Herbst 2023 von allen strafrechtlichen Anschuldigungen rechtskräftig freigesprochen. Praxisgemäss hatte die Kantonspolizei den Vorfall bei der Heiliggeistkirche vom 11. Juni 2021 selbst bei der Staatsanwaltschaft gemeldet.

Vorverurteilende Medienberichterstattung bestätigt

Der Polizeieinsatz vor der Heiliggeistkirche hatte medial hohe Wellen geschlagen. In einem vom Grossen Rat geforderten Bericht kam der Regierungsrat zum Schluss, dass die Anhaltung in den Zeitungen «Der Bund» und «Berner Zeitung» wider besseres Wissen wesentlich gefährlicher dargestellt wurde, als sie es tatsächlich gewesen ist und zu Unrecht mit einem Tötungsdelikt in den USA verglichen wurde (siehe Medienmitteilung vom 23. Januar 2025). Die Freisprüche auf der ganzen Linie bestätigen, dass die Medienberichterstattung vorverurteilend gewesen ist. Sie werfen auch Fragen nach ihrer Objektivität und Relevanz auf. Dass medial über den Polizeieinsatz berichtet wurde, ist nicht zu beanstanden. Die Art und Weise wie auch die Intensität der Medienberichterstattung erscheinen jedoch im Licht der vollständigen Freisprüche fragwürdig und irritierend. Die beiden Zeitungen «Der Bund» und «Berner Zeitung» hatten allein in den zwei Wochen nach dem Vorfall mindestens zwölf Mal über den Fall berichtet und zu Unrecht ein falsches Bild der Polizeiarbeit vermittelt.

Grosse Entlastung für beide Mitarbeiter

Der Berner Sicherheitsdirektor, Regierungsrat Philippe Müller, begrüsst das Urteil: „Von der ganzen Medienkampagne gegen die Polizei bleibt nichts übrig. Für die betroffenen Polizeimitarbeiter und ihre Familien sind die Freisprüche eine grosse Entlastung, auch wenn es die vorverurteilende Medienberichterstattung nicht vollständig wiedergutmachen kann.“ Die Redaktion von „Der Bund“ und „Berner Zeitung“ hat sich bis heute nicht für ihre verletzende Berichterstattung bei den betroffenen Polizisten entschuldigt.

Polizeiarbeit besser erklären

Eine polizeiliche Anhaltung kann bei Gegenwehr für Laien mitunter grob wirken.

„Die anspruchsvolle Polizeiarbeit wird häufig leider übertrieben negativ dargestellt», sagt Sicherheitsdirektor Müller. Polizistinnen und Polizisten werden in Aus- und Weiterbildungen für den Einsatz von Zwang besonders geschult. Sie wenden die Mittel an, die für die Zielerreichung notwendig und angemessen sind. Das ist in der Öffentlichkeit nicht immer bekannt. Der Regierungsrat strebt daher an, die Polizeiarbeit und ihre Herausforderungen noch besser gegenüber Medienschaffenden und der Öffentlichkeit zu erklären.

 

Quelle: Kantonspolizei Bern
Bildquelle: Symbolbild © Philipp Ochsner

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