Altenrhein SG: Ermittlungen beendet – toxische Substanz führte zu tödlichen Komplikationen

Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen in Zusammenhang mit dem Auffinden von zwei leblosen Personen am Mittwoch, 14. August 2024 in Altenrhein ist zwischenzeitlich abgeschlossen.

Die Untersuchung hat gesamthaft keine Hinweise auf eine strafbare Handlung einer Drittperson ergeben. Das Verfahren wird eingestellt.

Am Mittwoch, 14. August 2024, kurz nach 12:20 Uhr, hat die Kantonale Notrufzentrale St.Gallen die Meldung erhalten, dass zwei Personen in einem Einfamilienhaus in Altenrhein leblos aufgefunden worden waren (>>Polizei.news berichtete<<). Die ausgerückten Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod der beiden im selben Haushalt gemeldeten Schweizer, eine 41-jährige Frau und ein 48-jährigen Mann, feststellen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eröffnete daraufhin ein Strafverfahren. Die Untersuchung ist zwischenzeitlich abgeschlossen.

Diese hat ergeben, dass der Mann, welcher Anästhesist war, seiner Lebenspartnerin in der Vergangenheit wiederholt auf ihr Verlangen Lokalanästhetikum zur Schmerzbehandlung injiziert hatte. Bei den rechtsmedizinischen Untersuchungen der Frau wurde eine toxische Konzentration eines Lokalanästhetikums festgestellt. In Zusammenschau mit den übrigen Ermittlungsergebnissen ist davon auszugehen, dass der Mann seiner Lebenspartnerin am Dienstagabend, 13. August 2024 ein weiteres Mal auf ihr vorgängiges Verlangen Lokalanästhetikum zwecks Behandlung von Schmerzen injiziert hat. Daraufhin ist es zu medizinischen Komplikationen gekommen. Trotz Reanimationsversuchen ihres Lebens- partners verstarb die Frau. Es ist aufgrund der festgestellten Verletzungen davon auszugehen, dass sich der Mann anschliessend wegen dieses tragischen Ereignisses das Leben genommen hat.

Die Untersuchung hat gesamthaft keine Hinweise auf eine strafbare Handlung einer Drittperson ergeben. Das Strafverfahren wird eingestellt.

Aus Pietätsgründen gegenüber den Angehörigen werden keine weiteren Auskünfte erteilt.

 

Quelle: Kanton St. Gallen, Staatsanwaltschaft
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen

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