Bad Zurzach AG: Verkehrsbehinderungen zur Fasnacht – Sperrungen und Umleitungen

Es kommt zu Verkehrsbehinderungen während der Fasnacht in Bad Zurzach.

Es wird empfohlen, genügend Zeit für die Anreise einzuplanen.

Am (Ascher-) Mittwoch, 5. März 2025 ist die Ortsdurchfahrt durch Bad Zurzach von ca. 18:15 Uhr bis 20:45 Uhr eingeschränkt bzw. teilweise gesperrt.

Die Umleitung erfolgt durch den Tunnel Ostumfahrung.

Die Zollbrücke Zurzach-Rheinheim ist ausserdem von ca. 19:00 Uhr bis maximal 20:00 Uhr für den Verkehr gesperrt. Es wird empfohlen, während dieser Zeit einen der Grenzübergänge Koblenz-Waldshut oder Kaiserstuhl–Hohentengen zu benützen.

Während den folgenden Fasnachtsveranstaltungen ist ebenfalls mit kurzen Verkehrsbehinderungen im Flecken Bad Zurzach zu rechnen:

  • Donnerstag 27. Februar, 19:00 – 20:00 Uhr (Fasnachtseröffnung);
  • Montag, 3. März, 13:30 bis 15:00 Uhr (Kinderumzug);
  • Mittwoch, 5. März , 14:00 bis 16:30 Uhr (Aettirüedi).

Wir bitten Sie, die Anweisungen der Polizei und der Verkehrsdienste zu beachten und danken für Ihr Verständnis.

 

Quelle: Regionalpolizei Zurzibiet
Bildquelle: Symbolbild © arakias/Depositphotos.com

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