Bad Zurzach AG: Verkehrsbehinderungen zur Fasnacht – Sperrungen und Umleitungen
Es kommt zu Verkehrsbehinderungen während der Fasnacht in Bad Zurzach.
Es wird empfohlen, genügend Zeit für die Anreise einzuplanen.
Am (Ascher-) Mittwoch, 5. März 2025 ist die Ortsdurchfahrt durch Bad Zurzach von ca. 18:15 Uhr bis 20:45 Uhr eingeschränkt bzw. teilweise gesperrt.
Die Umleitung erfolgt durch den Tunnel Ostumfahrung.
Die Zollbrücke Zurzach-Rheinheim ist ausserdem von ca. 19:00 Uhr bis maximal 20:00 Uhr für den Verkehr gesperrt. Es wird empfohlen, während dieser Zeit einen der Grenzübergänge Koblenz-Waldshut oder Kaiserstuhl–Hohentengen zu benützen.
Während den folgenden Fasnachtsveranstaltungen ist ebenfalls mit kurzen Verkehrsbehinderungen im Flecken Bad Zurzach zu rechnen:
- Donnerstag 27. Februar, 19:00 – 20:00 Uhr (Fasnachtseröffnung);
- Montag, 3. März, 13:30 bis 15:00 Uhr (Kinderumzug);
- Mittwoch, 5. März , 14:00 bis 16:30 Uhr (Aettirüedi).
Wir bitten Sie, die Anweisungen der Polizei und der Verkehrsdienste zu beachten und danken für Ihr Verständnis.
Quelle: Regionalpolizei Zurzibiet
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