Zürich ZH: Raiffeisen-Vincenz-Prozess wird fortgesetzt

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft im Verfahren Raiffeisen/Vincenz vor dem Bundesgericht ist erfolgreich.

Das Bundesgericht hält fest, dass die vorgeworfenen Straftaten nach einer detaillierten Anklageschrift verlangen und keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegt.

Eine aufwändige Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens ist damit abgewendet.

Die Staatsanwaltschaft hatte 2020 Anklage gegen Pierin Vincenz und sechs weitere beschuldigte Personen erhoben. In der Folge verurteilte das Bezirksgericht Zürich die beiden Hauptbeschuldigten zu mehrjährigen unbedingten Freiheitsstrafen und Geldstrafen, unter anderem wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung (>>Polizei.news berichtete<<).

Drei weitere Beschuldigte wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt.

Das Zürcher Obergericht hob dieses Urteil im Februar 2024 auf und wies das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurück. Das Obergericht Zürich rügte, dass die Anklageschrift nicht den gesetzlichen Anforderungen genüge, da sie zu ausführlich sei.

Zudem bemängelte das Obergericht, dass die Anklageschrift für einen französischsprachigen Beschuldigten nicht ausreichend übersetzt worden sei.

Gegen diesen Beschluss des Obergerichts erhob die Staatsanwaltschaft Beschwerde ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht folgt nun mit Urteil vom 17. Februar 2025 vollumfänglich der Auffassung der Staatsanwaltschaft und hebt den Rückweisungsentscheid des Zürcher Obergerichts auf.

Das Bundesgericht hält explizit fest, dass die Schwere und Komplexität der vorgeworfenen Straftaten nach einer detaillierten Anklageschrift verlangt hätten. Zudem verneinte das Bundesgericht auch die vom Obergericht angenommene Verletzung des Übersetzungsanspruches des französischsprachigen Beschuldigten.

Das Verfahren geht nun zurück an das Obergericht zur Durchführung der Berufungsverhandlung.

Die Staatsanwaltschaft gibt aus diesem Grund keine über diese Medienmitteilung hinausgehenden Stellungnahmen ab und steht nicht für Interviews zur Verfügung.


Hintergrund: Fall Raiffeisen/Vincenz

Anklage: 2020 klagte die Staatsanwaltschaft Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und sechs weitere Personen wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung an. Das Bezirksgericht Zürich verhängte mehrjährige Freiheits- und Geldstrafen.

Rückweisung durch Obergericht: Im Februar 2024 hob das Zürcher Obergericht das Urteil auf. Es kritisierte die Anklageschrift als zu ausführlich und bemängelte eine unzureichende Übersetzung für einen französischsprachigen Beschuldigten.

Entscheid des Bundesgerichts: Am 17. Februar 2025 folgte das Bundesgericht der Staatsanwaltschaft und kippte den Rückweisungsentscheid. Es bestätigte, dass die Anklageschrift aufgrund der Schwere der Vorwürfe detailliert sein muss. Zudem verneinte es eine Verletzung des Übersetzungsanspruchs.

Weitere Schritte: Das Verfahren geht nun zurück ans Zürcher Obergericht zur Berufungsverhandlung. Eine aufwändige Wiederholung des Prozesses ist damit abgewendet.


 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: photobyphotoboy/Shutterstock.com

MEHR LESEN