Winterthur ZH: Polizei stoppt fünf alkoholisierte Fahrzeuglenker – Führerausweise abgenommen
Am Dienstag, 4. März 2025, führte die Stadtpolizei Winterthur mehrere Verkehrskontrollen durch.
Innerhalb weniger Stunden wurden drei Fahrzeuglenker aufgrund von Alkoholeinfluss die Führerausweise vorsorglich abgenommen, während zwei weiteren die Weiterfahrt untersagt wurde.
Am Dienstagabend kontrollierte die Stadtpolizei Winterthur an der Geiselweidstrasse mehrere Fahrzeuge.
Dabei wurden drei Fahrzeuglenkenden die Führerausweise vorsorglich abgenommen, da sie unter Alkoholeinfluss am Steuer sassen.
Unter den kontrollierten Fahrzeuglenkern war auch eine Lernfahrerin, deren Begleitperson unter Alkoholeinfluss stand.
In diesem Fall wurde der Führerausweis sowohl der Lernfahrerin als auch der Begleitperson abgenommen, obwohl die Lernfahrerin selbst nicht alkoholisiert war.
Unabhängig von dieser Kontrolle stoppte die Stadtpolizei Winterthur in Wülflingen zwei weitere Fahrzeuglenkende, denen aufgrund von Alkoholeinfluss die Weiterfahrt untersagt wurde (Atemalkoholkonzentration unter 0.79 Promille).
Alle fünf Fahrzeuglenkende werden dementsprechend zur Anzeige gebracht.
Die Stadtpolizei Winterthur weist darauf hin, dass das Lenken eines Motorfahrzeuges mit einem Blutalkoholgehalt von über 0.49 Promille verboten ist. Für Lernfahrende und Begleitpersonen gilt ein Alkoholverbot. Eine Missachtung kann zu einem Führerausweisentzug sowohl bei der Begleitperson als auch beim Lernfahrenden führen.
Quelle: Stadtpolizei Winterthur
Bildquelle: Symbolbild © Stadtpolizei Winterthur