Kantonspolizei Aargau: Notruf richtig nutzen – Polizei und Schwiizergoofe klären auf
Wann rufe ich eigentlich den Notruf an, und was gilt als Notfall?
Gemeinsam mit den Schwiizergoofe gehen wir dieser Frage auf den Grund!
Wann darf ich 117 wählen?
Grundsätzlich dürfen Sie die Polizei rund um die Uhr – an 365 Tagen im Jahr alarmieren. Der Polizeinotruf 117 soll bei Notfällen wie einer verdächtigen Situation, Verkehrsunfall, Einbruch, Raub oder Delikte gegen die körperliche Integrität gewählt werden.
Wählen Sie die Polizeinotrufnummer 117 auch dann, wenn Sie unsicher sind, ob es sich tatsächlich um einen Notfall handelt. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der Mitarbeitenden der Einsatzzentrale, die Ihren Anruf entgegennehmen, die Situation nach Dringlichkeit abzuschätzen und die notwendige Hilfe zu vermitteln.
Quelle: Kantonspolizei Aargau
Bildquelle: Kantonspolizei Aargau