Kanton Schaffhausen: 20-Jähriger Opfer von Sextortion – Polizei warnt vor Betrug
Ein Mann aus dem Kanton Schaffhausen wurde Opfer in einem Fall von Sextortion.
Die Schaffhauser Polizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen und empfiehlt der Bevölkerung, keine Freundschaftsanfragen oder Einladungen in sozialen Netzwerken anzunehmen, wenn sie die Person nicht zweifelsfrei identifizieren oder nicht bereits im realen Leben getroffen hat.
Obwohl er Erpressern bereits Geld gezahlt hatte, wurde ein 20-jähriger Mann aus dem Kanton Schaffhausen im Februar 2025 erneut aufgefordert, ihnen weiteres Geld zu überweisen. Sie drohten ihm, andernfalls intime Bilder von ihm im Internet zu verbreiten.
Die Bilder waren aufgenommen und anschliessend ausgetauscht worden, nachdem der Geschädigte über Instagram eine Kontaktanfrage von einem Profil mit dem Bild einer attraktiven Frau erhalten und später mit einer Person telefoniert hatte, die eine weibliche Stimme hatte.
Die Schaffhauser Polizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen und empfiehlt:
- Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen und Einladungen in sozialen Netzwerken an, wenn Sie die Person nicht zweifelsfrei identifizieren können oder im realen Leben bereits getroffen haben.
- Machen Sie sich stets bewusst, dass Sie während eines Videochats gefilmt werden könnten und verzichten Sie deshalb auf Handlungen, für die Sie sich im Nachhinein schämen könnten.
- Deaktivieren und überkleben Sie Ihre Webcam immer, wenn Sie nicht gerade via Videochat mit jemandem sprechen.
- Informieren Sie Ihr Umfeld über diese Erpressungsmethode.
- Gehen Sie nicht auf die Forderung der Erpresser oder Betrüger ein: Zahlen Sie nicht!
- Brechen Sie den Kontakt zur Frau und zu den Erpressern sofort ab. Löschen Sie die Person aus Ihrer Freundesliste und reagieren Sie nicht auf ihre Mails, SMS und dergleichen.
- Falls die Erpresser Bild- und Videomaterial veröffentlicht haben, wenden Sie sich so schnell als möglich bei der betreffenden Plattform (Youtube, Facebook etc.) und verlangen Sie umgehend die Löschung der sexuellen Inhalte.
- Richten Sie einen Google Alert mit Ihrem Namen ein. Auf diese Weise werden Sie über neue Videos und Fotos, die mit Ihrem Namen im Internet hochgeladen werden, informiert.
- Sichern Sie alle Beweise: Das Bild- und Videomaterial, mit dem Sie erpresst werden, die Kontaktdaten der Erpresser, sämtliche Nachrichten, die Sie von ihnen erhalten haben (Chatverläufe, E-Mails etc.), Angaben für Transaktion etc. und erstatten Sie Anzeige bei der Schaffhauser Polizei.
- Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über den Vorfall oder suchen Sie sich psychologische Hilfe, falls Sie bemerken, dass die Erpressung Sie zu sehr belastet.
Was ist „Sextortion“?
Sextortion bezeichnet eine Erpressungsmethode, bei der eine Person mit Bild- und Videomaterial erpresst wird, das sie beim Vornehmen sexueller Handlungen (Masturbation) und/oder nackt zeigt. Der Begriff Sextortion setzt sich aus «Sex» und «Extortion» (engl. Erpressung) zusammen.
Die „klassische Variante“ von Sextortion:
Die Zielpersonen erhalten über soziale Netzwerke (z. B. Facebook oder Dating-Plattformen) eine Einladung oder Freundschaftsanfrage einer ihnen unbekannten, attraktiven Frau. Nach der Annahme dieser Einladung oder Anfrage nimmt die Frau via Chat Kontakt mit der Zielperson auf und verwickelt sie in ein Gespräch. Sie schlägt vor, in einen Videochat (z. B. Skype) zu wechseln. Dort bringt sie die Zielperson dazu, sich zu entblössen, zu masturbieren, ausgelassen nackt herumzutanzen oder anzüglich zu posieren. Sie gaukelt der Zielperson zu diesem Zweck vor, dass sie sie sehr attraktiv findet, sexuell erregt ist und/oder einen sehr lockeren Umgang mit Nacktheit und Masturbation hat.
Um glaubhaft zu wirken, macht sie den ersten Schritt, indem sie beispielsweise ihre Brüste zeigt oder beginnt, sich vor der Zielperson zu befriedigen. Ohne dass die Zielperson es bemerkt, werden alle ihre Handlungen während des Videochats aufgezeichnet. Sie wird später von Erpressern kontaktiert und zu einer Geldzahlung aufgefordert. Man droht ihr, die Aufnahmen unter ihrem Namen auf YouTube zu veröffentlichen, sie per E-Mail an Familienangehörige, Freunde oder den Arbeitgeber zu schicken oder den Link auf Facebook zu veröffentlichen.
Quelle: Schaffhauser Polizei
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