Kantonspolizei Bern: Bedrohungsmanagement – frühes Eingreifen bei Gewalt und Bedrohung

Häusliche Gewalt, Drohungen oder Radikalisierung – wenn aus Warnzeichen ernsthafte Gefahren werden könnten, ist schnelles und gezieltes Handeln gefragt.

Unser Fachbereich Gewaltschutz erkennt und beurteilt Risiken, trifft gezielte Massnahmen zur Gefahrenabwehr und gewährleistet so die Sicherheit der Menschen im Kanton Bern.

Auf den ersten Blick wirkt er wie ein ganz normaler Nachbar: Er grüsst immer freundlich, beteiligt sich an den jährlichen Nachbarschaftsaktionen und hat einen gepflegten Garten. Doch im Hintergrund häufen sich die Berichte über beunruhigende Vorfälle. Er schreibt Drohbriefe an die Gemeinde, reagiert mit verbalen Ausfällen und zeigt zunehmend aggressives Verhalten.

Solche Situationen kommen häufiger vor, als Sie denken, und stellen Behörden und betroffene Personen vor Herausforderungen. Genau hier setzt die Arbeit des Fachbereichs Gewaltschutz der Kantonspolizei Bern an. Die Aufgabe des Fachbereichs ist es, Risiken und mögliche Gefährdungssituationen frühzeitig zu erkennen und gezielte Massnahmen zum Schutz von betroffenen Personen oder Stellen, wie beispielsweise Behörden, einzuleiten.

Prävention und Schutz

Ende 2024 wurde der Fachbereich Gewaltschutz neu strukturiert und seither übernimmt er die übergreifende Leitung der Fachstellen Bedrohungsmanagement und Opferschutz. Der Lead des Bedrohungsmanagements – das bedeutet, die Koordination zwischen den involvierten Behörden und Institutionen – liegt bei der Kantonspolizei Bern. Es hat den Auftrag, potenzielle Risiken, die von auffälligen Personen oder sogenannten Gefährderinnen oder Gefährdern ausgehen, frühzeitig zu identifizieren, professionell einzuschätzen und gezielte Massnahmen zu ergreifen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich potenzielle Gefahren zu ernsthaften Bedrohungen entwickeln. Die Kantonspolizei Bern nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein: Seit 2006 verfügt sie über ein spezialisiertes Bedrohungsmanagement – damals als erstes Polizeikorps in der Schweiz.

Häufige Fälle, mit denen sich die Fachstelle Bedrohungsmanagement beschäftigt, sind Drohungen, häusliche Gewalt, Radikalisierung oder Extremismus. Die Fachstelle Opferschutz konzentriert sich auf die Sicherheit gefährdeter Personen und deren Unterbringung an einem geschützten Ort. Das Bedrohungsmanagement ist für die Bewertung von Risiken und die Einleitung gezielter Massnahmen zuständig. Dies sowohl zum Schutz der bedrohten Person als auch zur Reduktion oder Behebung der Gewalt- und Ausführungsbereitschaft der gefährdenden oder gewaltandrohenden Person.

Wie arbeitet das Bedrohungsmanagement?

Das Bedrohungsmanagement hat das Ziel, schwere Delikte gegen Leib und Leben durch ein systematisches und koordiniertes Vorgehen zu verhindern. Die Arbeit dazu erfolgt in drei Schritten und beginnt mit der Risikoidentifikation. Diese dient dazu, Warnsignale und potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Hinweise wie wiederholte verbale Ausfälle, Drohbriefe oder zunehmend aggressives Verhalten – wie im eingangs erwähnten Beispiel des Nachbarn – können Anlass dafür sein, dass das Bedrohungsmanagement aktiv wird. Wenn dieser Nachbar den Behörden bereits durch solche Vorfälle bekannt ist, kann er als sogenannter Gefährder eingestuft werden.

Dies, weil aufgrund seines Verhaltens und der vorangegangenen Vorfälle davon auszugehen ist, dass er unter Umständen eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit anderer darstellt. Im nächsten Schritt, in der Risikobewertung, nimmt das Bedrohungsmanagement eine systematische und fundierte Einschätzung der Situation vor. Es werden alle vorliegenden Informationen geprüft und gewichtet: Ist der Nachbar eine ernsthafte Gefahr, beispielsweise für die Gemeinde, die Schule oder andere Personen? Basierend auf dieser Analyse wird anschliessend im Risikomanagement entschieden, welche Massnahmen notwendig sind. Dazu können Gespräche mit der betroffenen Person, Auflagen zur Verhaltensänderung oder gar weitere Schutzmassnahmen geprüft werden.

Diese Aufgaben werden von spezialisierten Mitarbeitenden des Bedrohungsmanagements übernommen. Sie arbeiten eng mit anderen Stellen und Institutionen wie Sozialdiensten, Behörden, beispielsweise der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, und Beratungsstellen oder Gemeinden zusammen. Während Sozialdienste über Informationen zu den Lebensumständen der betroffenen Person verfügen, können Beratungsstellen beispielsweise bei der Unterstützung und Begleitung der Opfer oder Gefährderinnen und Gefährder eine wichtige Rolle spielen. Durch diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ist es möglich, ganzheitliche Einschätzungen der Gefährdungssituation vorzunehmen und geeignete Massnahmen zu entwickeln. Dies einerseits zum Schutz von bedrohten Personen, aber auch zur Reduktion und Behebung der Gewalt- und Ausführungsbereitschaft der Gefährderin oder des Gefährders.

 

Quelle: Kantonspolizei Bern
Bildquelle: Kantonspolizei Bern

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