Klingnau AG: Gefundene Gegenstände – was tun? Polizei klärt auf

Fundsachen: Sporadisch liest man in den sozialen Medien, dass jemand in der Öffentlichkeit einen Schlüssel, ein Portemonnaie, einen Ausweis etc. gefunden hat.

Oft wird dann ein Foto gepostet und dazu geschrieben „wenn sich bis nächste Woche niemand meldet, gebe ich das dem Fundbüro ab“.

Es ist grundsätzlich lobenswert, gefundene Gegenstände nicht einfach liegen zu lassen, sondern sich darum zu kümmern.

Wir möchten an dieser Stelle aber darauf hinweisen, dass ein Fund unverzüglich der Polizei (oder dem zuständigen Fundbüro bzw. in einem bewohnten Haus der Hausbesitzerin oder den Mietern) zu übergeben ist, sofern man den/die Verlierer/in nicht kennt.

Wer eine Fundsache bei sich behält, macht sich strafbar.

Rechtsgrundlagen:

  • Art. 137 Abs. 2 StGB
  • Art. 720 ZGB
  • Art. 77 Abs. 1 VPB

Unseren Polizeiposten mit dem Fundbüro finden Sie in Klingnau an der Sonnengasse 10. Gerne dürfen Sie Fundsachen auch der jeweiligen Gemeindeverwaltung abgeben, welche diese an uns weiterleitet.

Wenn Sie auf Bahngebiet (in einem Zug oder am Bahnhof) etwas gefunden haben, ist die SBB zuständig.

Wussten Sie übrigens, dass wir die Besitzer aufgefundener, registrierter Schlüssel (z. B. KABA 10, KABA 20, KABA STAR, KESO etc.) innert kurzer Zeit beim Hersteller ermitteln können und dass die Rückgabe kostenlos ist?

 

Quelle: Regionalpolizei Zurzibiet
Bildquelle: Regionalpolizei Zurzibiet

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