Winterthur ZH: 26-Jähriger Schweizer nach Pyrofackel-Wurf im Stadion angeklagt

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat Mitte März 2025 beim Bezirksgericht Winterthur Anklage gegen einen Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Straftaten erhoben.

Ihm wird unter anderem vorgeworfen, Ende April 2024 nach einem Fussball-Cupspiel in Winterthur eine brennende Pyrofackel ins Publikum geworfen zu haben.

Am 28. April 2024 kam es nach dem Cupspiel FC Winterthur – Servette FC im Stadion Schützenwiese zu Angriffen mit Pyrofackeln auf Zuschauerinnen und Zuschauer (>>Polizei.news berichtete<<). Dabei wurden mehrere Personen leicht verletzt. Nach intensiven Ermittlungen konnte die Polizei wenige Tage später einen 26-jährigen Schweizer als Tatverdächtigen identifizieren und in Genf verhaften.

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat ihre Untersuchungen abgeschlossen und Mitte März 2025 beim Bezirksgericht Winterthur Anklage gegen den Beschuldigten erhoben. Ihm werden versuchte schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung, mehrfacher Landfriedensbruch, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz sowie weitere Straftaten zur Last gelegt. Laut An-klage überwand der Mann nach Abpfiff des besagten Fussballspiels die Umzäunung des Gästesektors, betrat das Spielfeld und warf von dort aus gezielt eine brennende Pyrofackel in Richtung der Zuschauerränge. Zu diesem Zeitpunkt standen dort zahlreiche Personen, darunter Frauen und Kinder, dicht gedrängt beieinander.

Die brennende Fackel durchschlug ein Fangnetz und verletzte mehrere Menschen leicht. Zudem soll der Beschuldigte sich im Stadion und später am Bahnhof Winterthur als Teil eines gewaltbereiten Mobs an Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften beteiligt und dabei verschiedene Straftaten begangen haben.

Mit der Anklageerhebung liegt die Verfahrens- und Kommunikationshoheit nun beim zuständigen Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantwortet daher keine weiteren Fragen über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Beschuldigten wie immer die Unschuldsvermutung.

Im Zusammenhang mit Fackelwürfen beim besagten Fussballspiel Ende April 2024 in Winterthur konnte die Polizei einen weiteren Tatverdächtigen identifizieren und verhaften. Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich führt ein separates Verfahren gegen einen zur Tatzeit 20-jährigen Schweizer wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Dieses Ver-fahren ist noch nicht abgeschlossen. Auch in diesem Verfahren gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Zürich
Bildquelle: Symbolbild © sandsun/Shutterstock.com

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