Zürich ZH: Überarbeitetes Polizeigesetz stärkt digitale Polizeiarbeit

Nach Rücksprache mit der zuständigen kantonsrätlichen Kommission hat der Regierungsrat die Vorlage zur Revision des Polizeigesetzes angepasst.

Die Überarbeitung trägt dem Bundesgerichtsentscheid im Zusammenhang mit der Änderung des Polizeigesetzes im Kanton Luzern vollumfänglich Rechnung.

Somit können im Kanton Zürich die Voraussetzungen für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung in der Polizeiarbeit und für mehr Sicherheit weiter verbessert werden.

Gute gesetzliche Grundlagen für wirksame Kriminalitätsbekämpfung

Die zuständige Kommission des Zürcher Kantonsrates wird die Beratung der Revision des Polizeigesetzes auf der Grundlage einer angepassten Vorlage wieder aufnehmen. Diese hat der Regierungsrat zuhanden des Parlaments verabschiedet. Sie trägt dem Entscheid vom vergangenen Oktober Rechnung, in welchem sich das Bundesgericht zur Zulässigkeit von Änderungen des Luzerner Polizeigesetzes geäussert hat.

Insgesamt wurden mit der Überarbeitung Einschränkungen vorgenommen und detaillierte Regelungen eingefügt, um so der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Genüge zu tun. Die Anpassungen gegenüber der ursprünglich zuhanden des Kantonsrates verabschiedeten Vorlage (Medienmitteilung vom 12. September 2024) betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Automatisierte Fahrzeugfahndung im Strassenverkehr: Verzicht auf kantonale Regelung; Überwachung des Strassenverkehrs mit Videogeräten: Beschränkung auf rein polizeiliche Zwecke, insbesondere zur Gefahrenabwehr.
  • Informationsbeschaffung im virtuellen Raum: Einsatz von Analysesystemen konkretisiert und erhöhte Anforderungen an den Einsatz intelligenter Analysesysteme definiert.
  • Elektronische Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Behörden und dem Bund: Detaillierte Regelungen spezifisch für die projektierte schweizweite polizeiliche Abfrageplattform.

Gute gesetzliche Grundlagen für wirksame Kriminalitätsbekämpfung

Für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung braucht die Polizei aktuelle rechtliche Vorgaben. Von besonderer Bedeutung ist das nicht zuletzt bei der Prävention im Bereich von Terrorismus und anderen schweren Straftaten und beim dringend notwendigen Datenaustausch unter den Kantonen.

„Die überarbeitete Vorlage gibt den Polizistinnen und Polizisten die nötigen Mittel zum richtigen Handeln unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Vorgaben“, hält Sicherheitsdirektor Mario Fehr fest.

 

Quelle: Kanton Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich

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