Kantonspolizei Graubünden: Kriminalität rückläufig – allerdings mehr Fahrzeugeinbrüche
Die Kantonspolizei hat die Polizeiliche Kriminalstatistik des Kantons Graubünden 2024 vorgestellt. Im Berichtsjahr sind die im Kanton Graubünden polizeilich erfassten Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um rund 5 % zurückgegangen.
Von den insgesamt 10’088 gesetzten Delikten im Bereich des Strafgesetzbuches, sind zwei Drittel Vermögensdelikte. Positiv zu werten ist, dass die schweren Gewaltdelikte um 9% und die Sexualdelikte um 29% zurückgegangen sind. Auch wenn sich die Zentrumslast der Region Chur auch in diesem Jahr wieder klar zeigt, kann ein Rückgang der Kriminalität festgestellt werden.
Im Kanton Graubünden wurden im vergangenen Jahr 12’599 Straftaten erfasst. Den grössten Teil machen die Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB) aus, nämlich 10’088 (Vorjahr 10’528). Der Rückgang der deliktischen Tätigkeit ist auch in der Region Chur feststellbar: So kann bei den StGB-Delikten eine Abnahme von 15% und bei den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine solche von 53% ausgewiesen werden. Fast die Hälfte aller StGB-Delikte (47%) und BetmG-Delikte (48%) wurden von Schweizerbürgern/Schweizerbürgerinnen begangen.
Zwei Drittel der StGB-Straftaten betreffen das Vermögen
Die Vermögensdelikte haben im 2024 zwar um 2% abgenommen, zählen aber noch immer 6’704 Delikte. Den grössten Anteil der Vermögensstraftaten machen die Fahrzeugdiebstähle mit 1’142 (1’051) und die Diebstähle (allgemein) mit 2’661(2’772) aus. Insbesondere bei den Ladendiebstählen mit 573 (+15%), den Diebstählen ab/aus Fahrzeugen mit 200 (-15%) und den Fahrzeugeinbruchdiebstählen mit 223 (+125%) Fällen handelt es sich um Massendelikte, welche die personellen Ressourcen der Kantonspolizei stark belasten. Um den Fokus weiterhin auf die Ermittlungen in mittelschweren und schweren Delikte ausrichten zu können, ist eine effiziente Rapportierung bei den Massendelikten von grosser Relevanz.
Rückgang bei den Betäubungsmitteldelikten – Kokain bleibt attraktiv
Auch die Zahlen im Bereich der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, welche sich seit mehreren Jahren leicht schwankend auf etwa demselben Niveau bewegen, sind im 2024 um 39% zurückgegangen. Dies gilt sowohl für den Konsum 578 (1’004) wie auch für den Handel 141 (173). Von den insgesamt 721 (1’185) Straftaten wurden 273 (38%) in der Region Chur, 164 (23%) in der Region Rhein-Moesa und 135 (19%) in der Region Mittelbünden registriert.
Konsumiert werden vorwiegend Hanfprodukte (Marihuana, Haschisch) und Stimulantien (Kokain, Ecstasy, Amphetamin etc.). Im Betäubungsmittelhandel sind Stimulantien mit einem Anteil von über 50% am stärksten vertreten. Diese Entwicklung ist u.a. durch die hohe Verfügbarkeit und den tiefen Preis von Kokain begründet und seit einigen Jahren international wie auch schweizweit zu beobachten.
Ein versuchtes Tötungsdelikt und Rückgang bei den Sexualdelikten
Die Gewaltstraftaten bewegen sich mit 686 (-2%) Straftaten seit einigen Jahren auf konstantem Niveau. Obwohl nur ein versuchtes Tötungsdelikt ausgewiesen werden muss und die schweren Gewaltstraftaten insgesamt um 9% zurückgegangen sind, ist bei den schweren Körperverletzungen eine Zunahme von 23% zu verzeichnen. 84% der Delikte der schweren Gewalt wurden von Männern begangen. Die Aufklärungsquote beträgt 100%. Erfreulich ist auch der Rückgang bei den Sexualdelikten um 29%, dies bei einer Aufklärungsquote von über 90%.
Im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt wurden im 2024 232 (246) strafrechtliche Delikte registriert. Auch wenn dies einem Rückgang von 6% entspricht, haben die polizeilichen Interventionen im häuslichen Bereich zugenommen. Die Hälfte aller Fälle häuslicher Gewalt betreffen partnerschaftliche Beziehungen, 25% ehemalige Partnerschaften.
Sinkende Zahlen im Bereich der digitalen Kriminalität
Die Anzahl Delikte im Bereich der digitalen Kriminalität sind im Vergleich zum 2023 um 5% auf 1’087 (1’139) registrierte Fälle gesunken. Über 94% der Delikte betreffen Cyber-Wirtschaftskriminalität, wovon 718 Straftaten dem Cyberbetrug zuzuordnen sind. Dazu gehören u.a. Betrüge auf Kleinanzeigeplattformen, Online Anlagebetrüge aber auch Romance Scam. Bei 74 Fällen (+110%) wurde der Tatbestand des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem nachgewiesen.
Herausforderungen der Kriminalitätsbekämpfung im aktuellen Umfeld
Der gesellschaftliche Wandel, der schnelle technologische Fortschritt sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen stellen die Polizeikorps in der Kriminalitätsbekämpfung aktuell vor grosse Herausforderungen. Die Spannweite der Delikte reicht von Massendelikten in den Bereichen von Betrügen auf Kleinanzeigeplattformen oder Ladendiebstählen bis zu komplexen Ermittlungen im Bereich der Schwerstkriminalität mit Bezug zur organisierten Kriminalität.
Um auch in Zukunft effizient, effektiv und erfolgreich in der Verbrechensbekämpfung sein zu können, ist ein Zusammenspiel auf verschiedenen Ebenen erforderlich.
So bedarf es u.a.:
- einer verstärkten Unterstützung seitens der nationalen und kantonalen Politik in der Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen, welche im anspruchsvollen und komplexen Umfeld eine effiziente und effektive Kriminalitätsbekämpfung ermöglichen: Beispielsweise in den Themenbereichen des inner- und interkantonalen polizeilichen Informations- und Datenaustausches, in der Regulierung von Internetplattformen oder im Einsatz von spezifischer Informationstechnologie, um personelle Ressourcen zielgerichtet und schonend einsetzen zu können.
- einer Verstärkung und Koordination der Zusammenarbeit zwischen den Polizeikorps in strategischen, personellen und operativen Belangen zur Nutzung von Synergien und zur Optimierung der Ermittlungstätigkeit.
- der Umsetzung von konkreten Massnahmen in den Polizeikorps wie beispielsweise einer Fokussierung auf präventive Ansätze, um deliktische Tätigkeit zu verhindern oder zu unterbrechen, einer Fallpriorisierung in der Repression bezüglich erfolgsversprechender Ermittlungen sowie einer Verschlankung der administrativen Prozesse, um qualifizierte personelle Ressourcen zielgerichtet einsetzen zu können.
Quelle: Kantonspolizei Graubünden
Bildquelle: Symbolbilder © Kantonspolizei Graubünden