Adliswil ZH: Frühlingszeit ist Brutzeit – Leinenpflicht für Vierbeiner

Vier Monate Leinenpflicht: Im Wald und am Waldrand müssen alle Vierbeiner an die Leine – und zwar vom 1. April bis 31. Juli.

Während dieser Zeit brüten Vögel, bringen Wildtiere ihre Nachwuchs zur Welt und wachsen Jungtiere heran.

Freilaufende Hunde sind eine Gefahr für diese Tiere, die vom Frühling bis Sommer Ruhe und Schutz brauchen.

Zulässig sind alle gängigen Leinen, auch Schlepp- und Rollleinen, solange der Hund festgehalten und kontrolliert wird. Missachtungen haben Ordnungsbussen zur Folge. Dafür bevollmächtig sind neben der Polizei die Wildhüterinnen und Wildhüter, die jagdliche Revieraufsicht sowie die Naturschutz- und Reservatsaufsicht (Rangerinnen und Ranger).

Ausserdem wichtig: Für Hunde jeglicher Grösse und Rasse ist die Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken obligatorisch.

Bei der Anmeldung des Hundes auf der Webseite von Adliswil muss die Versicherungsgesellschaft angegeben werden.

 

Quelle: Stadt Adliswil
Bildquelle: Stadt Adliswil

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