Basel BS: Drohnenflugverbot während ESC 2025 – Sicherheitsmassnahme bis 18. Mai
Im Zusammenhang mit dem Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in Basel gilt seit Beginn der Eventwoche ein grossräumiges Drohnenflugverbot.
Die Massnahme dient der öffentlichen Sicherheit und gilt bis einschliesslich Samstag, 18. Mai 2025.
Das Verbot umfasst sowohl die gesamte Innenstadt von Basel als auch weitere Gebiete in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Das betroffene Gebiet ist auf dem Geoportal des Bundes unter geo.admin.ch einsehbar.
Die Polizei appelliert an alle Drohnenpilotinnen und -piloten, sich strikt an das Flugverbot zu halten. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Einhaltung der Regelung wird durch die zuständigen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Die Massnahme wurde in enger Abstimmung mit den Behörden und Veranstaltern des ESC getroffen, um einen sicheren und reibungslosen Ablauf der internationalen Grossveranstaltung zu gewährleisten.
Hinweis: Das Flugverbot betrifft alle Drohnentypen – unabhängig von Gewicht oder Reichweite – und gilt auch für Hobbyflüge.
Für Rückfragen steht die Einsatz- und Verkehrsleitzentrale der Polizei Basel-Stadt zur Verfügung.
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Kantonspolizei Basel-Stadt