Kantonspolizei Thurgau: E-Trottinetts – was erlaubt ist und was nicht
von Polizei.news Redaktion Beitrag
E-Trottinetts sind beliebt – doch wer damit fährt, muss die Regeln kennen.
Die Kantonspolizei Thurgau erklärt, wer fahren darf, was verboten ist – und worauf man unbedingt achten sollte.
Das gilt im Thurgau:
- Unter 14 Jahren: E-Trottinetts sind verboten
- 14 bis 16 Jahre: Nur mit Führerausweis der Kategorie M
- Ab 16 Jahren: Ohne Führerausweis erlaubt
- Maximale Geschwindigkeit: 20 km/h
- Es darf nur eine Person pro Fahrzeug fahren
Die Kantonspolizei Thurgau informiert in einem nächsten Video, wie man mit dem E-Trottinett sicher unterwegs ist.
Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Screenshot Video Kantonspolizei Thurgau