Kantonspolizei Thurgau: E-Trottinetts – was erlaubt ist und was nicht

E-Trottinetts sind beliebt – doch wer damit fährt, muss die Regeln kennen.

Die Kantonspolizei Thurgau erklärt, wer fahren darf, was verboten ist – und worauf man unbedingt achten sollte.



Das gilt im Thurgau:

  • Unter 14 Jahren: E-Trottinetts sind verboten
  • 14 bis 16 Jahre: Nur mit Führerausweis der Kategorie M
  • Ab 16 Jahren: Ohne Führerausweis erlaubt
  • Maximale Geschwindigkeit: 20 km/h
  • Es darf nur eine Person pro Fahrzeug fahren

Die Kantonspolizei Thurgau informiert in einem nächsten Video, wie man mit dem E-Trottinett sicher unterwegs ist.

 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Screenshot Video Kantonspolizei Thurgau

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