Kanton Neuenburg: Polizei stoppt 59 Raser am Auffahrtswochenende – drastische Folgen

Im Rahmen der Anfang Juni angekündigten Massnahmen hat die Neuenburger Polizei am Wochenende rund um Christi Himmelfahrt 12 gezielte Verkehrskontrollen durchgeführt.

Der Fokus dieser Einsätze lag auf überhöhter Geschwindigkeit, gefährlichem Verhalten sowie der Fahrtüchtigkeit der Lenkerinnen und Lenker.

Das Ziel der verstärkten Präsenz besteht darin, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen – insbesondere auf Strecken, die für risikoreiches Verhalten bekannt sind.

Die Ergebnisse dieser Kontrollen sind jedoch besorgniserregend:

59 Autofahrerinnen, Autofahrer und Motorradlenkende wurden wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen sanktioniert, was strenge administrative Massnahmen nach sich zieht:

  • 22 Personen erhalten eine Verwarnung für Überschreitungen zwischen 21 und 25 km/h.
  • 13 Personen verlieren ihren Führerschein für mindestens einen Monat (Überschreitungen zwischen 26 und 29 km/h).
  • 23 Personen müssen für mindestens drei Monate auf ihren Führerausweis verzichten, da sie die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschritten haben.
  • Ein besonders drastischer Fall betrifft einen 20-jährigen Neulenker, der erst seit 14 Tagen im Besitz eines Führerscheins auf Probe ist: Er wurde auf dem Col de la Tourne mit 135 km/h gemessen.

Weitere vier Personen werden wegen diverser Verstösse angezeigt, darunter ein nicht normgerechter Auspuff, das Überfahren einer Sicherheitslinie, mangelhafte Ladungssicherung sowie ein Motorradfahrer, der auf dem Hinterrad fuhr (sogenanntes Wheeling).

Ein besonders schwerwiegender Fall wurde festgestellt:

Ein Motorradfahrer wurde – nach allen Abzügen – mit 157 km/h auf einer auf 80 km/h beschränkten Kantonsstrasse (Kantonsstrasse 10 zwischen Brot-Dessous und Rochefort) gemessen. Ihm drohen strafrechtliche Sanktionen von bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe sowie ein Führerscheinentzug von mindestens zwei Jahren, gemäss den Bestimmungen der Via-sicura-Gesetzgebung zu Raserdelikten.

 

Quelle: Kantonspolizei Neuenburg
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Neuenburg

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