Chur GR: Getönte Autoscheiben im Visier – Polizei kontrolliert Lichtdurchlässigkeit

Wusstet ihr, dass die Autofenster mindestens 70% lichtdurchlässig sein müssen?

Bei Kontrollen überprüfen wir die Fahrzeuge unter anderem auch darauf.

Die Kantonspolizei Graubünden weist darauf hin, dass gemäss Vorschriften die vorderen Seitenscheiben sowie die Frontscheibe eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70 % aufweisen müssen.



Diese Regel soll die Sichtverhältnisse und somit die Sicherheit im Strassenverkehr gewährleisten.

Fahrzeuge mit zu stark getönten Scheiben können bei Verkehrskontrollen beanstandet werden.

 

Quelle: Kantonspolizei Graubünden
Bildquelle: Kantonspolizei Graubünden

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