Uster ZH: Stadtpolizei verzeigt 34 Personen bei Kontrollen von Trendfahrzeugen

Die Patrouillen der Stadtpolizei Uster haben in den vergangenen drei Monaten vermehrt Kontrollen im Zusammenhang mit sogenannten Trendfahrzeugen wie E-Trottinetts und E-Rollern durchgeführt.

Dabei mussten 34 Personen verzeigt werden.

  • Im Rahmen der Schwerpunktaktion mussten 15 Jugendliche beanstandet werden, weil sie das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren für das Führen solcher Fahrzeuge nicht erreicht hatten.
  • Zudem wurden 13 Personen wegen überhöhter Geschwindigkeit zur Anzeige gebracht.
  • In sechs Fällen mussten die lenkenden Personen wegen Fahrunfähigkeit aus dem Verkehr gezogen und verzeigt werden.

Vor dem Inkrafttreten der Gesetzesanpassung am 1. Juli 2025 kam es ausserdem vermehrt zu Ordnungsbussen, weil E-Trottinetts und E-Roller zu zweit benutzt wurden. Seit der neuen Regelung ist das Mitführen einer zusätzlichen Person auf einem E-Roller oder E-Scooter jedoch zulässig – vorausgesetzt, die lenkende Person ist mindestens 16 Jahre alt und es sind Fussraster für beide Personen vorhanden.

Trendfahrzeuge halten immer mehr Einzug in den Strassenverkehr.

Für diese Fahrzeugkategorien gelten grundsätzlich dieselben Regeln, wie für Fahrräder und Motorfahrräder.

Die detaillierten Informationen zu den verschiedenen elektrisch angetriebenen Gefährten sind unter dem nachfolgenden Link abrufbar:

Weitere Informationen der Stadt Zürich

 

Quelle: Stadtpolizei Uster
Bildquelle: Symbolbild © Stadtpolizei Uster

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