Zurzibiet AG: In vielen Gemeinden ist Feuerwerk ausser am 1. August verboten

Seit Mitte Mai ist unser aktualisiertes Polizeireglement in Kraft.

Sie finden dieses auf der Website der Regionalpolizei Zurzibiet zum Download.

Hier downloaden: www.repolzurzibiet.ch

Im Hinblick auf den Nationalfeiertag möchten wir speziell auf die geltenden Feuerwerksverbote hinweisen:

Feuerwerk und Knallkörper sind in Siglistorf und Zurzach (Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon und Wislikofen) sowie in allen Naturschutzgebieten generell verboten.

In den Kernzonen Dorf, Altstadt und Weier von Klingnau ist das Abbrennen von Feuerwerk ebenfalls verboten.

In den übrigen Gemeinden des Zurzibiets ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung nur am Nationalfeiertag (1. August) und an Silvester (31. Dezember) und unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet.

An allen anderen Tagen ist dies komplett verboten bzw. bedarf einer Bewilligung des zuständigen Gemeinderates.

 

Quelle: Regionalpolizei Zurzibiet
Bildquelle: Regionalpolizei Zurzibiet

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