Zurzibiet AG: In vielen Gemeinden ist Feuerwerk ausser am 1. August verboten
von Polizei.news Redaktion +Instagram-CH Aargau Ereignisse Kantonspolizei Organisationen Polizeinews Regionen Schweiz Stadt Aarau Stadt Baden Stadt Brugg Stadt Muri AG Stadt Oftringen Stadt Suhr Stadt Wohlen Stadt Zofingen
Seit Mitte Mai ist unser aktualisiertes Polizeireglement in Kraft.
Sie finden dieses auf der Website der Regionalpolizei Zurzibiet zum Download.
Hier downloaden: www.repolzurzibiet.ch
Im Hinblick auf den Nationalfeiertag möchten wir speziell auf die geltenden Feuerwerksverbote hinweisen:
Feuerwerk und Knallkörper sind in Siglistorf und Zurzach (Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon und Wislikofen) sowie in allen Naturschutzgebieten generell verboten.
In den Kernzonen Dorf, Altstadt und Weier von Klingnau ist das Abbrennen von Feuerwerk ebenfalls verboten.
In den übrigen Gemeinden des Zurzibiets ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung nur am Nationalfeiertag (1. August) und an Silvester (31. Dezember) und unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet.
An allen anderen Tagen ist dies komplett verboten bzw. bedarf einer Bewilligung des zuständigen Gemeinderates.
Quelle: Regionalpolizei Zurzibiet
Bildquelle: Regionalpolizei Zurzibiet