Fricktal AG: Polizei mahnt vor 1. August – Feuerwerk nur an zwei Tagen erlaubt

Feuerwerk – Die einen freut’s, die anderen… nicht

Der 1. August rückt näher, deshalb machen wir wieder einmal auf die geltenden Regeln aufmerksam.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 31. Juli und am 1. August erlaubt. Ebenso nur am 31.12. und am 01.01.

Wer ausserhalb dieser Zeiten Feuerwerk abbrennt, riskiert eine Ordnungsbusse. Wird hingegen illegales Feuerwerk verwendet, stellen wir dieses sicher und es gibt eine Anzeige.

Ein Denkanstoss: Die Feuerwerksinitiative kommt nicht von ungefähr…

 

Quelle: Polizei Oberes Fricktal
Bildquelle: Symbolbild © Polizei Oberes Fricktal

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