Wallis VS: Polizei soll mit Bodycams und neuer Fahrzeugsuche aufrüsten dürfen

Der Ständerat hat den Entwurf zur Änderung des kantonalen Polizeigesetzes (LPol) verabschiedet.

Ziel der Vorlage ist es, den Einsatz von Bodycams bei risikoreichen Einsätzen formal zu regeln und die Regelungen zur automatisierten Fahrzeugdurchsuchung (RVS) an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts anzupassen.

Bodycams: Prävention und Deeskalation bei Risikoereignissen

Die Änderung des Polizeigesetzes (LPol) sieht vor, dass Walliser Polizisten bei begründetem Verdacht auf strafbare Handlungen, etwa bei Demonstrationen und risikoreichen Einsätzen, Körperkameras tragen dürfen. Der Einsatz dieser Kameras wird per Verordnung geregelt, insbesondere hinsichtlich der Ankündigung und Auslösung von Aufnahmen.

Diese Kameras, die bereits in mehreren Schweizer Kantonen getestet wurden, dienen der Prävention und Deeskalation bei potenziell eskalierenden Ereignissen. Die Erfahrung zeigt, dass sie dazu beitragen, Spannungen abzubauen, Gewalt zu reduzieren und sowohl Beamte als auch Festgenommene zur Ruhe zu bewegen. Die aufgezeichneten Bilder können sich zudem als hilfreich erweisen, um Täter zu identifizieren und die durchgeführten Interventionen zu analysieren.

Automatisierte Fahrzeugsuche: Anpassung an die Rechtsprechung

Die Änderung des kantonalen Polizeigesetzes betrifft auch den Artikel über das automatisierte Fahrzeugfahndungssystem (RVS). Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts steht dessen Einsatz künftig im Vordergrund der Verhütung von Straftaten und nicht der Strafverfolgung, die Sache des Bundesrechts ist.

Die Datenaufbewahrungsfrist wird von 100 auf 30 Tage verkürzt. Eine Ausnahme gilt weiterhin für Suchvorgänge im Zusammenhang mit vermissten oder entflohenen Personen. Für diese gilt weiterhin die 100-Tage-Frist. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Daten gelöscht.

Finanzierung und Zeitplan

Diese Anpassungen haben keine besonderen finanziellen Auswirkungen, da die Anschaffung der Bodycams durch das ordentliche Budget der Kantonspolizei abgedeckt ist. Der Entwurf zur Änderung des LPol soll dem Grossen Rat in der Novembersession 2025 vorgelegt werden.

 

Quelle: Kanton Wallis
Bildquelle: Symbolbild © Kanton Wallis

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