Singen, BW: 60-Jähriger muss nach Kontrolle 124.000 Euro für Ferrari-Einfuhr zahlen
von Polizei.news Redaktion Baden-Württemberg Deutschland Polizeinews Regionen
Rund 124.000 Euro, zusammengesetzt aus 64.000 Euro Einfuhrabgaben und 60.000 Euro für die zu erwartende Strafe, musste ein 60-jähriger, in Luxemburg wohnhafter Fahrer eines schwarzen Ferraris bei der Einfuhr nach Deutschland bezahlen.
Das Fahrzeug im Wert von 195.000 Franken (umgerechnet rund 207.000 Euro) war in der Schweiz zugelassen und bei der Einfuhr nach Deutschland beim Zoll nicht angemeldet worden.
Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge von Personen mit Wohnsitz innerhalb der EU gefahren werden, ohne dass das Fahrzeug bei der erstmaligen Einfuhr verzollt werden muss.
In diesem Fall griffen diese Ausnahmen nicht.
Aufgefallen war alles bei einer Zollkontrolle Anfang September am Zollamt Konstanz – Paradiesertor.
Neben dem fälligen Betrag von rund 124.000 Euro wurde gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Die Abgaben und die Sicherheitsleistung konnte der Reisende noch vor Ort begleichen und anschließend seine Fahrt in dem schwarzen Sportwagen fortsetzen.
Das Steuerstrafverfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
„Leider ist dies kein Einzelfall, wenn auch der Warenwert der Fahrzeuge selten in diesem Preissegment liegt“, so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.
„Im Bezirk des Hauptzollamt Singen wurden von Januar bis einschließlich Juni 2025 im Rahmen von Zollkontrollen 26 außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge festgestellt, die durch Personen genutzt wurden, die ihren Wohnsitz innerhalb der EU haben. Der gesamte Warenwert dieser Fahrzeuge belief sich in Summe auf über 230.000 Euro. Zusammengerechnet ergab das zu erhebende Einfuhrabgaben in Höhe von rund 71.500 Euro.“
Im gleichen Zeitraum konnten für weitere 38 Fahrzeuge, die z.B. auf Aufliegern transportiert wurden, bei Zollkontrollen keine Verzollungspapiere vorgelegt werden.
Der Warenwert dieser Fahrzeuge belief sich auf über 330.000 Euro und Einfuhrabgaben von über 165.000 Euro wurden fällig.
Quelle: Hauptzollamt Singen
Bildquelle: Hauptzollamt Singen