Vinelz BE: Vogelgrippe bei Graugans entdeckt – strenge Auflagen für Geflügelhalter

Am 4. November 2025 wurde das in Europa bereits weit verbreitete Vogelgrippevirus in einer Graugans in der Gemeinde Vinelz (Belgien) nachgewiesen. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BSVO) eine Verordnung erlassen, die gestern, am 6. November 2025, in Kraft trat und bis Ende März 2026 gilt.

Das BSVO ruft alle Geflügelhalter dazu auf, die vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen.

Nach dem Auftreten mehrerer Ausbrüche der Vogelgrippe bei Wildvögeln in den letzten Wochen in Europa, insbesondere in Deutschland, ist der bestätigte Fall in der Schweiz am 4. November 2025 keine Überraschung. Infolgedessen richtet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BSVO) mit einer neuen Verordnung Beobachtungszonen ein, die sich derzeit über einen drei Kilometer breiten Streifen entlang des Bielersees (einschliesslich des Thielle-Kanals), des Murtensees und des Neuenburgersees (einschliesslich des Broye-Kanals) erstrecken.

Innerhalb dieser Zonen sind Geflügelbetriebe verpflichtet, spezifische Schutz- und Hygienemassnahmen umzusetzen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.

In den Beobachtungsregionen anwendbare Massnahmen

In den Beobachtungsbereichen gelten spezielle Schutz- und Hygienemassnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Halter von 50 oder mehr Geflügeltieren müssen sicherstellen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben und die in der Verordnung festgelegten Biosicherheitsmassnahmen umsetzen. Dazu gehören die getrennte Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen und flugunfähigen Vögeln, die Beschränkung des Zugangs zum Geflügelstall und die Einhaltung der dort geltenden Hygienestandards.

Früherkennung und Hygiene sind entscheidend.

Alle Geflügelhalter sollten aufmerksam auf Anzeichen einer Infektion achten und bei Verdacht umgehend einen Tierarzt informieren. Die Krankheit kann sich durch Atemprobleme, Schwellungen am Kopf, einen deutlichen Rückgang der Eierproduktion, das Legen von Eiern ohne Schale oder mit sehr dünner Schale sowie eine erhöhte Sterblichkeitsrate äussern. Die Tiere sind oft apathisch oder lethargisch; bei Wasservögeln bleiben die Symptome mitunter unbemerkt.

Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen im ganzen Land ist nach wie vor der wirksamste Schutz vor Vogelgrippe. Auch ausserhalb der betroffenen Gebiete müssen Hygienemassnahmen befolgt werden, und alle Geflügelhalter, einschliesslich Hobbyhalter, müssen ihre Tiere bei den kantonalen Veterinärbehörden registrieren lassen.

Berühren Sie keine toten Wildvögel.

Die Öffentlichkeit wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und diese dem Jagdaufseher, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst zu melden.

Die Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen ist äusserst selten und wurde bisher nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infiziertem Geflügel beobachtet. Geflügelprodukte wie Hühnerfleisch und Eier können bedenkenlos verzehrt werden.

Die Dringlichkeitsverordnung des FSVO tritt am 6. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.

 

Quelle: Kantonspolizei Freiburg/Kanton Freiburg
Bildquelle: Symbolbild © Dennis Jacobsen/Shutterstock.com

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