Luzern LU: Nach Tod eines Säuglings bei OP – Ärzte wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt

Drei Mediziner des Luzerner Kinderspitals müssen sich ab Mittwoch vor dem Kriminalgericht Luzern verantworten – wegen des Todes eines zehn Wochen alten Säuglings.

Der tragische Vorfall ereignete sich am 4. November 2021 im Luzerner Kantonsspital. Der Junge, geboren am 27. August 2021, verstarb während einer Operation zur Behandlung eines Leistenbruchs. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Ärzten und einer Ärztin vor, bei der OP grob fahrlässig gehandelt und die Möglichkeit des Todes billigend in Kauf genommen zu haben.

Bereits vor der Geburt des Kindes lagen Hinweise auf gesundheitliche Probleme vor. Nach der Entbindung diagnostizierten die Ärzte einen Herzfehler und Kleinwuchs. Ein Facharzt vermutete zudem das Williams-Beuren-Syndrom – eine seltene genetische Erkrankung, deren Abklärung jedoch unterblieb.

Trotz dieser Risiken plante eine Kinderchirurgin die Leistenbruch-OP.

Während des Eingriffs kam es schon kurz nach der Narkoseeinleitung zu einem Kreislaufkollaps mit anschliessender Reanimation. Nur Minuten später wurde die Narkose erneut eingeleitet. Bei erneutem Blutdruckabfall wechselte das Team das Anästhesieverfahren, anstatt den Eingriff abzubrechen. 40 Minuten nach Beginn musste das Kind ein zweites Mal reanimiert werden. Rund eine Stunde später war der Säugling tot.

Laut Obduktionsgutachten war ein akutes Herz-Kreislaufversagen infolge der Grunderkrankung todesursächlich. Die Anklage sieht den Fehler darin, dass das medizinische Team den Verdacht auf das Williams-Beuren-Syndrom nicht ausreichend berücksichtigte und die Operation trotzdem durchführte.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren für alle drei Beschuldigten – sechs Monate davon sollen unbedingt vollzogen werden. Zusätzlich fordert sie Bussen von je 10’000 Franken und Geldstrafen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung.

Im Vorverfahren verweigerten zwei der drei Beschuldigten die Aussage. Nur der Anästhesist reichte nachträglich eine schriftliche Stellungnahme ein. Das Verfahren wird unter Einhaltung der Unschuldsvermutung geführt.

Das Luzerner Kantonsspital teilte mit, man sei vom Fall tief betroffen und spreche den Angehörigen das tief empfundene Mitgefühl aus.

 

Quellen: Blick/Nau/Zentralplus/Polizei.news-Redaktion
Bildquelle: Symbolbild © LUKS

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