Luzern: Wildtierpassagen geplant – A2 soll für Rehe, Füchse & Co. durchlässiger werden

Die Lebensräume vieler Wildtierarten werden durch Infrastrukturbauten wie Strassen und Eisenbahnen sowie die Ausdehnung der Dörfer und Städte zerschnitten.

Wildtiere brauchen aber zusammenhängende Lebensräume, beispielsweise um täglich Nahrungs- und Ruheplätze aufzusuchen oder damit Jungtiere abwandern oder Arten sich ausbreiten können. Es braucht überwindbare Verkehrsinfrastrukturen und für Wildtiere nutzbare Flächen zwischen den Siedlungsgürteln, um eine vielfältige Fauna aufrechtzuerhalten.

In vom Menschen stark genutzten Bereichen sollen so genannte Wildtierkorridore die Bewegungsachsen der Wildtiere sichern.



Wildtierkorridore

Wildtierkorridore sind Teilstücke in den Bewegungsachsen von Wildtieren, die durch natürliche oder menschgemachte Strukturen oder intensiv genutzte Areale seitlich begrenzt sind. Sie dienen der grossräumigen Vernetzung abgegrenzter und isolierter Lebensräume von Populationen oder Teilen von Populationen. Sie ermöglichen damit den genetischen Austausch zwischen und innerhalb von Populationen, die artspezifische Populations- und Raumdynamik (z. B. saisonale Wanderungen zwischen Sommer- und Winterlebensraum) und die aktive Ausbreitung zur Erschliessung von neuen oder Wiederbesiedlung von ehemaligen Lebensräumen.




Die Wildtierkorridore sind im kantonalen Richtplan aufgeführt. Laut Richtplan sind sie naturgerecht zu erhalten und bei Bedarf wildtierbiologisch aufzuwerten. Engnisse sind zu überbrücken.

Wildtierpassagen

Wildtierpassagen sind spezifische Bauwerke für Wildtiere, welche die Querung von Barrieren wie z.B. Autobahnen ermöglichen. Die Ausgestaltung und Dimension richtet sich nach den Zielarten und dem zu überwindenden Hindernis. Es können dies z.B. Viadukte, Wildtierbrücken und -unterführungen oder faunagerechte Gewässerdurchlässe sein.





Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) plant in den nächsten Jahren die drei überregionalen Wildtierkorridore, welche im Kanton Luzern durch die A2 unterbrochen sind, mittels Wildtierpassagen wieder durchgängig zu machen. Beim Wildtierkorridor LU 2 (Neuenkirch) und beim Wildtierkorridor LU 5 (Langnau b. Reiden) sollen dabei Wildtierbrücken entstehen, beim Wildtierkorridor LU 12 (Knutwil) eine Wildtierunterführung.

 

Quelle: Kanton Bern
Bildquelle: Kanton Bern

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