Kanton Freiburg: Geistheiler versprachen Liebeszauber – über 400'000 Franken ergaunert

Die Festnahme eines Mannes aus Guinea im Dezember 2024 führte zur Aufdeckung eines Betrugsrings vom Typ „Marabout“.

Die Ermittlungen der Kantonspolizei Freiburg zeigen, dass die mutmasslichen Täter mit falschen spirituellen Versprechen über CHF 400’000.00 erbeuteten und zahlreiche Opfer emotional unter Druck setzten.

Dank der Festnahme eines mittlerweile 31-jährigen Mannes aus Guinea im Dezember 2024 konnte die Kantonspolizei Freiburg einen Betrugsring vom Typ „Marabout“ aufdecken. Der Mann befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die nachfolgenden Ermittlungen brachten ein organisiertes Netzwerk von Betrügern zum Vorschein, das mit falschen spirituellen Versprechen mehrere Hunderttausend Franken erbeutet haben soll. Die Ermittlungen nach der Anhaltung zeigten, dass der 31-Jährige nicht allein handelte: Zwei weitere mutmassliche Täter, ein 35-jähriger Mann aus Guinea und ein 31-jähriger Mann aus Frankreich, konnten identifiziert werden.

Die drei Männer werden verdächtigt, in 19 Fällen, hauptsächlich im Kanton Freiburg und weiteren Westschweizer Kantonen, über CHF 400’000.00 erbeutet zu haben.

Der festgenommene Mann und die beiden Mittäter betrieben mutmasslich mehrere Webseiten, auf denen sie ihre Dienste/Rituale als „Medium“, „Heiler“ oder „Marabout“ anboten.

Sie versprachen, Liebeskummer zu lindern, familiäre Konflikte zu lösen oder Ex-Partner zurückzubringen. Nachdem ein Opfer Kontakt aufgenommen hatte, übte die mutmassliche Täterschaft mithilfe von Einschüchterungen, Drohungen und falschen Versprechungen Druck auf die häufig bereits vulnerablen Personen aus. Es wurde zudem versprochen, dass das ausgegebene Geld nach Abschluss des jeweiligen Rituals zurückgegeben wird, was nicht der Fall ist.

Zur Verschleierung der Geldflüsse setzten die mutmasslichen Täter unter anderem eine 40-jährige Schweizerin ein. Die Frau war zuvor selbst Opfer derselben Tätergruppe geworden, bevor sie mutmasslich auf Anweisung der Täterschaft ein Schweizer Bankkonto eröffnete, welches später für die Transaktionen verwendet wurde. Sie holte zudem Bargeld bei den Opfern ab und übergab dies der Täterschaft. Solche Tätigkeiten sind illegal.

Alle involvierten Personen werden bei der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung, Diebstahls, Geldwäscherei sowie Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz angezeigt.

Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Freiburg

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