Luzern LU: QR-Code-Betrüger verurteilt – 180 Tage Haft für gefälschte Parketiketten

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hat eine Untersuchung gegen einen 45-jährigen Mann aus Rumänien abgeschlossen.

Der Mann brachte Ende 2024 bis ins Frühjahr 2025 in Luzern, Bern und Lausanne an Parkuhren mindestens 48 gefälschte QR-Code-Klebeetiketten an. Diese erhielt er von einem unbekannten Hintermann, der die Etiketten jeweils grafisch so gestaltete, dass kaum ein Unterschied zu den echten Etiketten erkennbar war.

Automobilistinnen und Automobilisten, die an den Parkuhren für ihr parkiertes Fahrzeug bezahlen wollten und dazu die gefälschten QR-Codes mit ihrem Mobiltelefon scannten, gelangten auf eine täuschend echt wirkende, gefälschte Internetseite. Dort wurden sie aufgefordert, private Daten anzugeben. Dadurch wurden ihre Kreditkartendaten kopiert und gesammelt. Unbekannte Hintermänner bereiteten diese Daten auf (siehe Medienmitteilung vom 10. Dezember 2024).

Der Verurteilte hob anschliessend damit Bargeld ab und kaufte Krypto-Wertkarten. Der Gesamtdeliktsbetrag beläuft sich auf rund 9’500 Franken. Mit dem Geld erwarb er unter anderem Betäubungsmittel.

Der Betrüger konnte im Mai 2025 am Grenzübergang Allschwil von Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit festgenommen werden. In seinem Auto wurden weitere Klebeetiketten sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hat den Mann des mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, des mehrfachen versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der mehrfachen Urkundenfälschung sowie der mehrfachen Geldwäscherei schuldig gesprochen. Er wurde mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen bestraft. Zudem hat er Untersuchungskosten von mehreren tausend Franken zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Tipps der Strafuntersuchungsbehörden

So schützen Sie sich!

  • Scannen Sie QR-Codes an Parkuhren immer direkt mit der Twint- oder Park-App, nicht mit der Kamera.
  • Achten Sie auf Druckqualität, Rechtschreibung und Kleberspuren – Fälschungen wirken oft minderwertig.
  • Gefälschte Kleber lassen sich meist leicht ablösen – kontrollieren Sie diese aufmerksam.
  • Geben Sie auf unbekannten Webseiten niemals Ihre Bank- oder Kreditkartendaten ein.

Wenn Sie betroffen sind:

  • Sperren Sie Ihre Kreditkarte und ggf. Ihr Bankkonto sofort.
  • Kontaktieren Sie Ihre Bank für das weitere Vorgehen.
  • Melden Sie sich bei der Polizei und erstatten Sie Anzeige.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Luzern
Bildquelle: Symbolbild © photobyphotoboy/Shutterstock.com

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