Kanton Jura: Vereiste Scheiben – Polizei warnt vor schlechter Sicht und Bussen

Gefrorene Windschutzscheibe? Planen Sie genügend Zeit zum Auftauen ein.

Es geht um Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Bevor er auf die Strasse geht, muss jeder Fahrer sicherstellen, dass seine Sicht optimal ist. Die gesamte Windschutzscheibe muss frei sein, ebenso die Seitenscheiben, die Spiegel, das Dach bei Schnee sowie Scheinwerfer und Leuchten.



Das Gesetz ist in diesem Punkt klar. In der Strassenverkehrsordnung (OCR) heisst es in Artikel 57 Absatz 2, dass Beleuchtungseinrichtungen, Rückstrahler, Spiegel und Rückspiegel sauber sein müssen.

Ein Fahrer, der nur ein kleines Sichtfenster auf seiner Windschutzscheibe freilegt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst. Er setzt sich einer Geldstrafe oder sogar einem Entzug der Fahrberechtigung aus.

 

Quelle: Kantonspolizei Jura
Bildquelle: Kantonspolizei Jura (Titelbild bearbeitet mit KI)

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