Zürich ZH: Verkehrseinschränkungen und Feuerwerksverbot beim Silvesterzauber 2025

Vom Mittwoch, 31. Dezember 2025, auf Donnerstag, 1. Januar 2026, wird der „Silvesterzauber 2025“ durchgeführt.

Deshalb erlässt die Stadtpolizei Zürich für die Innenstadt sowie das untere Seebecken temporäre Verkehrsvorschriften. Das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Festgelände ist verboten.

Am Mittwoch, 31. Dezember 2025, findet der Zürcher Silvesterzauber statt. Aus diesem Grund wird es zu temporären Verkehrseinschränkungen rund um das untere Seebecken, in der Zürcher Innenstadt, aber auch auf dem Zürichsee auf Stadtgebiet kommen. Diese dauern von Mittwoch, 31. Dezember 2025, 3 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, etwa 12 Uhr.

Aus Sicherheitsgründen wird durch das Sicherheitsdepartement in der Nacht vom 31. Dezember 2025, 18 Uhr, bis 1. Januar 2026, 6 Uhr, eine Feuerwerkverbotszone definiert. Dieses Verbot gilt insbesondere für das Festgelände, rund um das untere Seebecken, entlang der Limmat vom See bis zur Rathausbrücke und im Bereich des Sechseläutenplatzes.

Um auf die Feuerwerkverbotszone hinzuweisen, wurden an neuralgischen Punkten in der Stadt sowie im und um das Festgelände Tafeln aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen. Die Stadtpolizei und der Veranstalter werden am Anlass Kontrollen durchführen. Personen, die Feuerwerkskörper in der Verbotszone anzünden oder abfeuern, müssen mit einer Busse oder je nach Art des Vorfalls mit einer Verzeigung rechnen. Mitgeführtes Feuerwerk kann durch die Polizei präventiv sichergestellt werden.

Details zu den Verkehrsvorschriften zu Land und zu Wasser sowie der Plan der Feuerwerkverbotszone stehen zum Herunterladen bereit.

 

Quelle: Stadtpolizei Zürich / OK Silvesterzauber
Bildquelle: Symbolbild © MartiBstock/Shutterstock.com

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