Kanton Zug: Sirenentest am 4. Februar – Alarmierung zwischen 13.30 und 14 Uhr

Am Mittwoch, 4. Februar 2026 ertönen in der Zeit von 13.30 bis 14.00 Uhr im Kanton Zug die Sirenen zur Alarmierung der Bevölkerung.

Es handelt sich dabei um den jährlichen Sirenentest.

Dieser dient in erster Linie zur Überprüfung der Funktionsbereitschaft der Sirenen und der übermittlungstechnischen Einrichtungen.

Natur-, technik- oder gesellschaftsbedingte Katastrophen und Notlagen können jederzeit eintreten. Ist dabei die Bevölkerung konkret gefährdet, so ordnet die beim Bund oder im Kanton zuständige Stelle die Alarmierung und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an.



Sirenenalarm

Katastrophen können mit sehr kurzer oder ohne Vorwarnzeit eintreten. Umso wichtiger ist der rasche Informationsfluss.

Die Schweiz verfügt über ein flächendeckendes Sirenennetz, über das die gefährdete Bevölkerung alarmiert werden kann. Unterhalb von Stauanlagen wird der Wasseralarm eingesetzt (gefährdetes Gebiet sofort verlassen), für alle übrigen Gefahren der Allgemeine Alarm (mit Information via Radio).

Verhalten bei Allgemeinem Alarm:

1. Radio einschalten und zuhören
2. Anweisungen befolgen
3. Nachbarn informieren

Jährlicher Sirenentest

Die Alarmierungssysteme müssen jederzeit betriebsbereit sein. Darum wird einmal jährlich schweizweit ein Sirenentest durchgeführt, bei dem die Funktionsbereitschaft der stationären wie der mobilen Sirenen kontrolliert wird. Der Sirenentest findet jeweils am ersten Mittwoch im Februar statt. Im Kanton Zug werden insgesamt 49 stationäre und 26 mobile Sirenen mit dem Allgemeinen Alarm auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Weitere Informationen zu Warnung und Alarmierung der Bevölkerung finden Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und auf Alertswiss.

 

Quelle: Kanton Zug
Bildquelle: Kanton Zug

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