Kamen, NRW: Lkw-Fahrer mit "Beifahrer" geblitzt – süßer aber gefährlicher Verstoß
Polizei.news Redaktion Deutschland Nordrhein-Westfalen Polizeinews Regionen
Mitte Januar, irgendwo auf der A 2 nahe des Kamener Kreuzes: Mit schnurrendem Motor fährt ein LKW-Fahrer in Richtung Oberhausen.
Da er (nach Abzug der Toleranz) 6 km/h zu schnell unterwegs ist, löst eine Radar-Messanlage unseres Verkehrsdienstes aus.
Bei der Auswertung der Fotos staunten unsere Kolleginnen und Kollegen nicht schlecht: Denn der Mann aus Kleve war in Begleitung seiner Katze unterwegs.
Katerstimmung am Morgen? Fehlanzeige!
Nach einigen „Aaaa’s“ und „Oooh’s“ müssen wir aber den Zeigefinger (oder die Pfote?) erheben:
Haustiere werden rechtlich als Sache bewertet. Beim Transport in einem Fahrzeug gelten sie als Ladung. Klingt komisch, ist aber so.
Die Mitnahme von Tieren zum Beispiel auf dem Beifahrersitz ist erlaubt, allerdings muss die „Ladung“ gesichert werden – beispielsweise durch eine geeignete Transportbox oder spezielle Brustgeschirre mit Gurt.
Denn bei einem Unfall oder einer Vollbremsung kann es lebensgefährlich für Mensch und Tier werden: Durch die enormen Kräfte wird das Tier schnell zum tödlichen Wurfgeschoss.
Dazu kommt: Ablenkung am Steuer ist eine der häufigsten Unfallursachen. Und sind wir mal ehrlich: Jeder Katzenmensch weiß, wie viel Aufmerksamkeit sich diese treuen Fellnasen einfordern können.
Den Fahrer erwartet zusätzlich zur Geldstrafe für den Geschwindigkeitsverstoß ein Verwarngeld von 35€.
Deswegen: Sichern Sie Ihre Tiere, wenn Sie diese mit auf Reise nehmen – oder lassen Sie die Katze direkt daheim im Miezhaus.
Quelle: Polizei NRW Dortmund
Bildquelle: Polizei NRW Dortmund