Kanton St.Gallen SG: Rettungsgasse oft falsch gebildet – Polizei erklärt Regeln
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Eine Rettungsgasse zu bilden ist seit 2021 zwar obligatorisch, aber nicht immer selbstverständlich.
Und bei vielen Fahrstreifen manchmal auch gar nicht so einfach.
Wir zeigen gute und weniger gute Beispiele und erklären noch einmal die wichtigsten Regeln.
Die Rettungsgasse ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2021 Pflicht. Immer wenn sich der Verkehr auf Autobahnen oder Autostrassen staut oder nur noch stockend vorankommt, müssen alle Fahrzeuglenker sofort eine freie Gasse für Einsatzfahrzeuge bilden – und zwar schon bevor Blaulicht oder Sirenen zu sehen sind. Diese Pflicht gilt für alle, also auch für Motorradfahrer.
Auf zweispurigen Strassen fahren Fahrzeuge auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, jene auf der rechten Spur so weit wie möglich nach rechts. Die Rettungsgasse entsteht in der Mitte. Auf dreispurigen oder mehrspurigen Abschnitten fahren die Fahrzeuge auf der ganz linken Spur nach links, alle übrigen Spuren nach rechts. Die Rettungsgasse liegt dann zwischen der linken und der mittleren Fahrspur. Der Pannenstreifen bleibt dabei grundsätzlich frei und ist nicht als zusätzliche Fahrspur erlaubt.
Wichtig ist, dass die Rettungsgasse die ganze Zeit über bestehen bleibt, solange der Verkehr stockt. Häufig folgen mehrere Einsatzfahrzeuge kurz hintereinander – wird die Gasse zwischendurch wieder geschlossen, verlieren Rettungskräfte wertvolle Zeit. Wer die Rettungsgasse blockiert, sie nicht bildet oder sie für sein eigenes Vorwärtskommen missbraucht, riskiert eine Ordnungsbusse von 100 Franken.
Der Grund für diese klare Regelung ist einfach: Eine korrekt gebildete Rettungsgasse ermöglicht es Feuerwehr, Sanität und Polizei, Unfälle oder medizinische Notfälle deutlich schneller zu erreichen. Jede Minute kann entscheidend sein – für verletzte Menschen, für die Brandbekämpfung oder um weitere Gefahren zu verhindern. Darum gilt als einfacher Merksatz: Sobald der Verkehr stockt – sofort zur Seite fahren und die Mitte für Einsatzfahrzeuge freihalten.
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Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Screenshot Kantonspolizei St.Gallen