Kapo St.Gallen: Polizei warnt – vereiste Scheiben erhöhen Unfallgefahr
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Die Kantonspolizei St.Gallen weist darauf hin, dass vor der Fahrt zumindest die vereiste Front- und die vorderen Seitenscheiben freigekratzt sein müssen.
Auf das Enteisen der hinteren Seiten- sowie der Heckscheibe kann verzichtet werden, wenn zwei Aussenspiegel vorhanden sind, die nicht beschlagen oder vereist sind und damit die Sicht nach hinten ermöglichen.
Mehr dazu finden Sie im Ratgeber Strassenverkehr neues Fenster im Winter.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen